Nach dem Beginn des Ukraine-Kriegs im vergangenen Jahr war Deutschlands Energiebranche unter Druck geraten, die Preise stiegen deutlich. Der Bund führte eine Energiepreisbremse ein, um die Kosten für Verbraucher einzugrenzen. Die Endkunden-Preise wurden gedeckelt, dafür bekamen Energiefirmen Anspruch auf Entlastungszahlungen. Hierbei könnten die Firmen, die das Kartellamt nun unter die Lupe nimmt, aber zu hohe Kosten angesetzt und somit zu viel Geld aus der Staatskasse verlangt haben.

Sollte die Bundesbehörde Verstösse feststellen, müssen die Unternehmen das Geld zurückzahlen. Auch Geldbussen sind möglich. Bereits im Mai hatte das Kartellamt ähnliche Verfahren in der Gasbranche und unter Fernwärme-Anbietern eingeleitet./wdw/DP/jha