Das Gericht hat am Freitag über seinen Entscheid zum Nachlassvertrag informiert. Der Beschluss des Kantonsgerichts Zug zum Nachlassvertrag ist gemäss Mitteilung noch nicht rechtskräftig und somit auch noch nicht vollstreckbar.

Auf den Nachlassvertrag hatten sich Nord Stream 2 und grosse Gläubiger, zu denen Energiekonzerne gehören, im April geeinigt. Um das Papier war zweieinhalb Jahre gerungen worden. Der Bau der Pipeline hatte zehn Milliarden Euro gekostet.

Die grossen Gläubiger dürften erhebliche Abschläge auf ihre hohen Investitionen in Kauf genommen haben. Die Forderungen der kleinen Gläubiger, zu denen deutsche Baufirmen gehören, sollen gemäss Weisung des Kantonsgerichts vom Januar voll entschädigt werden.

Nie in Betrieb

Nord Stream 2 gehört dem russischen Staatskonzern Gazprom und hat seinen Sitz in Zug. Die Pipeline sollte russisches Gas durch die Ostsee nach Deutschland liefern, wurde aber nie in Betrieb genommen. Kurz nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 stoppte die deutsche Regierung das Projekt.

Die Betreibergesellschaft blieb auf hohen Schulden sitzen. Das Kantonsgericht in Zug gewährte eine mehrmals verlängerte Nachlassstundung, um einen Konkurs abzuwenden. Zuletzt verlängerte das Gericht im März die Frist bis auf den heutigen 9. Mai.

Der hoch verschuldete russische Pipeline-Betreiber kann dank des jüngsten Entscheids des Kantonsgericht vorerst weiter nach einem neuen Investor suchen. In Medien wurde zuletzt über den Einstieg von Investoren aus den USA spekuliert.

Der Pipeline-Betrieb könnte Teil einer amerikanisch-russischen Vereinbarung zur Beilegung des Ukraine-Kriegs werden. Der russische Aussenminister Sergej Lawrow hatte im März im staatlichen Fernsehen gesagt: «Über Nord Stream wird gesprochen.»

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(AWP)