Das Kantonsgericht hatte am 9. Januar die definitive Nachlassstundung «ausnahmsweise» bis am 9. Mai verlängert. Es machte dies aber unter dem Vorbehalt, dass Nord Stream 2 innerhalb von 60 Tagen «sämtliche Kleingläubiger in voller Höhe befriedige». Werde dies nicht eingehalten werde der Konkurs eröffnet.
Nun teilte das Gericht auf seiner Homepage mit, dass es diese 60-tägige Frist bis am 9. Mai 2025 verlängere. Das entsprechende Gesuch sei von der Sachwalterin gestellt worden. Weitere Angaben machte das Gericht nicht.
Die Nord Stream 2 AG sollte russisches Gas durch die Ostsee nach Deutschland liefern. Die fast zehn Milliarden Euro teure und 1200 Kilometer lange Pipeline mit zwei Strängen wurde fertig gebaut, aber nie in Betrieb genommen.
Das Gas-Geschäft wurde nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 auf Eis gelegt. Einer der beiden Röhrenstränge wurde bei einem Anschlag Anfang September 2022 zerstört, ebenso wie die beiden Stränge der bereits in Betrieb genommenen Nord-Stream-1-Pipeline.
Die Betreibergesellschaft blieb auf hohen Schulden sitzen und entliess fast alle Mitarbeiter. Das Gericht in Zug gewährte eine mehrmals verlängerte Nachlassstundung, um einen Konkurs abzuwenden.
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(AWP)