Die Staatsanwaltschaft habe unter anderem gegen den Verwaltungsratspräsidenten der Le Bijou Holding eine Strafuntersuchung wegen gewerbsmässigen Betrugs eröffnet, bestätigte ein Sprecher der Zuger Behörde am Freitag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA eine am Vortag von RSI veröffentlichte Meldung. Die Zuger Polizei habe in diesem Fall eng mit der Tessiner Kantonspolizei zusammengearbeitet und Ende August eine Hausdurchsuchung im Tessin durchgeführt. Die von der Untersuchung betroffene Person lebt seit 2022 in der Region Locarno.

Im Beitrag des Tessiner TV-Senders wird der Fall im Detail geschildert: Demnach soll «Moonshot» Investoren mit Angeboten zu Luxusimmobilienprojekten an exklusiven Standorten, etwa im Tessiner Ort Ronco sopra Ascona oder auf der griechischen Insel Mykonos, angelockt und Renditen von bis zu 14 Prozent versprochen haben. Um neue Kunden zu gewinnen, seien auch exquisite Partys organisiert worden. Zumindest in einer ersten Phase sei über die Zahlung der versprochenen Renditen der Eindruck eines erfolgreichen Investments entstanden.

In der Realität seien die angepriesenen Immobilienprojekte aber kaum realisierbar gewesen, berichtete RSI weiter. Sie seien teilweise in verbotenen Zonen geplant worden und der Bau sei von den zuständigen Behörden nicht bewilligt worden. Dazu wurden die Investoren nicht informiert. Von RSI kontaktiert, wies der Hauptverdächtige die Vorwürfe eines strafrechtlich relevanten Verhaltens mit «grösstmöglicher Entschiedenheit» zurück. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Finma-Untersuchung führte zu Blockade

Die Aktivitäten der Le Bijou Holding kamen mit dem vor einem Jahr von der Finma gegen «Moonshot» und zehn mit ihr verflochtene Unterfirmen sowie zwei natürlichen Personen eingeleiteten Verfahren zum Stillstand. Die Finma ergriff in diesem Fall sogleich Massnahmen zum Schutz der Anleger. Die Aufsichtsbehörde äusserte den dringenden Verdacht, dass die in das Verfahren involvierten Personen als Gruppe mehrere finanzmarktrechtlich unerlaubte Tätigkeiten ohne die notwendigen Bewilligungen ausgeübt haben.

Dabei geht es im Fall «Moonshot» laut der Finma konkret um eine Tätigkeit als Wertpapierhaus sowie als Derivathaus, um die Entgegennahme von Publikumseinlagen und die entsprechende Werbung dazu, sowie um die Ausgabe von strukturierten Produkten. Bei den betroffenen Gesellschaften setzte die Finma einen Untersuchungsbeauftragten ein, der anstelle der Organe der Firmen handelt. Laut damaligen Kenntnissen haben die Firmen über keine aktuelle Buchführung verfügt und die finanzielle Situation der Gesellschaften war unklar.

Moonshot selber verstand sich laut den Angaben auf der eigenen Homepage als ein «Netzwerk von akkreditierten Investoren, Spezialisten und Unternehmern». Anlegern versprach «Moonshot» auf der Internetseite Investitionen in «erstklassige Private-Equity- und Venture-Deals, bevor die breite Öffentlichkeit Zugang dazu hat».

(AWP)