Das Gericht erklärte entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Sunrise für unzulässig, wie aus dem Urteil hervorgeht, über das der Konsumentenschutz am Donnerstag berichtete. Es lag auch der Nachrichtenagentur AWP vor.

Der Entscheid des Zürcher Bezirkgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Sunrise zieht das Urteil ans Zürcher Obergericht weiter, wie ein Unternehmensprecher AWP mitteilte.

Konkret untersagte das Gericht zwei umstrittene Praktiken des Telekomunternehmens. Zum einen darf Sunrise Preiserhöhungen infolge steigender Teuerung nicht mehr ohne ausserordentliches Kündigungsrecht für die Kundschaft durchsetzen. Eine entsprechende Klausel verstosse gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), hiess es.

Zum anderen muss Sunrise künftig auch schriftliche Kündigungen akzeptieren. Bisher hatte das Unternehmen Vertragsauflösungen ausschliesslich per Telefon oder Chat zugelassen. Diese Einschränkung stellte laut Gericht eine unzulässige Benachteiligung der Konsumentinnen und Konsumenten dar.

Gericht sieht Ungleichgewicht

Das Gericht begründet sein Urteil im Kern damit, dass die beanstandeten AGB-Klauseln ein erhebliches und ungerechtfertigtes Ungleichgewicht zwischen Anbieter und Kunden schaffen. Es stellte fest, dass die Regeln zur Teuerungsanpassung und zur Kündigung die Rechte der Kunden einseitig einschränkten und gegen das Prinzip von Treu und Glauben verstossen. Zudem fehle eine ausreichende Kompensation für diese Nachteile, weshalb die Klauseln als unzulässig gelten.

«Endlich schiebt das Bezirksgericht diesem Vorgehen einen Riegel», kommentierte Konsumentenschutz-Geschäftsleiterin Sara Stalder den Richterspruch. Für den Konsumentenschutz ist die Klausel, die schriftliche Kündigungen ausschliesst, «eine unnötige Hürde» für Konsumenten, die ihren Vertrag beenden wollen.

Sunrise sieht Widerspruch

Sunrise kritisierte den Entscheid. Man erachte das Urteil als «teilweise rechtlich unbegründet und fehlerhaft», erklärte der Firmensprecher. Zugleich verwies der Konzern darauf, dass das aktuelle Urteil teilweise im Widerspruch zu einem früheren Entscheid eines anderen Bezirksgerichts beziehungsweise des Obergerichts des Kantons Zürich aus dem Jahr 2023 in derselben Sache stehe. Demnach darf Sunrise sehr wohl mündliche Kündigungen verlangen.

Bis ein rechtskräftiges und vollstreckbares Urteil vorliege, halte Sunrise an seiner bisherigen Praxis fest, erklärte der Firmensprecher.

Das Urteil hat potenziell Signalwirkung für die Branche. Auch andere Telekomanbieter wie Swisscom oder Salt nutzen ähnliche Preisanpassungsklauseln ohne Kündigungsmöglichkeit. Der Konsumentenschutz geht davon aus, dass diese ihre Praxis allenfalls auch anpassen müssen.

to/ra

(AWP)