Gut möglich, dass der Lehrer mit seinem Rekurs nur ein Praxisbeispiel schaffen wollte. Der Auslöser für den Gerichtsfall war ausgerechnet eine Schulreise zum Thema «Wirtschaft und Recht», an der 62 Maturandinnen und Maturanden teilnahmen.
Die Reise ging per Zug an zwei Orte. Welche, geht aus dem Verwaltungsgerichtsurteil nicht hervor. Dafür kaufte der Lehrer eine SBB-Schultageskarte für 15 Franken pro Person. Auch er reiste damit, nicht aber seine Begleitperson, die ein GA besass.
Schule will kein 1.-Klasse-Billett zahlen
Bei der Abrechnung verlangte der Lehrer für die Begleitperson dann aber, dass ihr ein 1.-Klasse-Billett im Wert von 212.20 Franken erstattet wird, also jenen Betrag, den die Begleitung für die Verbindung regulär hätte bezahlen müssen. Die Mittelschule winkte ab. Schliesslich hätte die Person ebenfalls mit der Schultageskarte fahren können. Erstattet würden deshalb nur 15 Franken.
Der Lehrer beschwerte sich bei der Bildungsdirektion und forderte dort die Differenz von 197.20 Franken ein, allerdings erfolglos. Auch der Weiterzug ans Verwaltungsgericht brachte ihm nichts. Dieses wollte sich nicht einmal inhaltlich mit dem Fall befassen, denn der Lehrer sei ohnehin die falsche Person, um eine Beschwerde zu machen.
Dies hätte die Begleitperson selber machen müssen, nur schon deshalb, weil diese ebenfalls am Gymnasium angestellt ist. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Der Lehrer kann wegen der 197.20 Franken noch vor Bundesgericht ziehen.
Immerhin muss der Lehrer die Kosten für das Verwaltungsgerichtsverfahren nicht selber zahlen. Weil der Streitwert unter 30'000 Franken liegt, übernimmt diese 370 Franken der Staat.
(AWP)
