Überraschende Wende im Streit um die Wohnungskündigungen in den «Sugus-Häusern» beim Zürcher Hauptbahnhof: Das Mietgericht ist wegen nicht erfüllter Prozessvoraussetzungen nicht auf die Klage der Vermieterinnen der «Sugus-Häuser» gegen die Mieterinnen und Mieter von 26 Wohnungen eingetreten, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.
Für diese Mietparteien tritt nun deshalb der Entscheidvorschlag der Schlichtungsbehörde in Kraft. Gemäss diesem waren die im November und Dezember 2024 ausgesprochenen Kündigungen ungültig. Der Entscheid des Mietgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Er kann ans Obergericht weitergezogen werden.
(AWP)
