Die Hochrechnung des Kantons geht von einem Ja-Anteil von 64,7 Prozent aus. Dieses «Nachrücken auf Zeit» ist bei Krankheiten, Unfällen oder Mutterschaft möglich - nicht aber bei Vaterschaft oder bei Aus- und Weiterbildungen. Ersetzt wird ein fehlendes Parlamentsmitglied von einem Ersatzmitglied der gleichen Partei.
Einzig die SVP war gegen diese Änderung. Sie war der Ansicht, dass Wähler eine bestimmte Person wählten, keine Stellvertretung. Die neue Regelung gilt vorerst nur fürs Kantonsparlament. Gemeinden und Städte, die ebenfalls einen Ersatz erlauben wollen, müssen selber noch eine Volksabstimmung durchführen.
(AWP)
