Die SIX Exchange Regulation habe zu bestimmten Offenlegungs- und Publizitätspflichten im Zusammenhang mit der geplanten Dekotierung der Aktie Ausnahmen gewährt, geht am Donnerstag aus einem Schreiben der Behörde hervor.
Zwahlen & Mayr muss somit laut den Angaben etwa den Bericht zum Geschäftsjahr 2025, die Führung eines Unternehmenskalenders oder die Veröffentlichung von Ad-hoc-Mitteilungen nicht mehr bereitstellen. Eine Ausnahme sei hingegen beispielsweise die Mitteilung zum Zeitpunkt der definitiven Dekotierung der Aktie.
Für Zwahlen & Mayr hatte die Groupe-Bader-Tochter Sitindustrie ein Übernahmeangebot unterbreitet. Ende Oktober war Sitindustrie laut einer damaligen Mitteilung knapp 97 Prozent der Zwahlen & Mayr-Aktien. Die Abwicklung der Transaktion ist für den 25. November 2025 geplant.
(AWP)
