Der Streit betrifft eine Migros-Daily-Filiale an der Zollstrasse, unweit des Zürcher Hauptbahnhofs, und einen gooods-Laden von Migrolino am Bahnhofplatz in Winterthur. Der Sonntagsbetrieb wurde vom Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich (AWA) bewilligt und Ende März 2025 vom Verwaltungsgericht des Kantons Zürich nach einer Beschwerde der Gewerkschaft Unia verboten.
In zwei am Donnerstag publizierten Zwischenverfügungen hat das Bundesgericht die Gesuche der Migros-Genossenschaft Zürich und Migrolino um aufschiebende Wirkung abgewiesen. Es hält fest, dass ein rein wirtschaftlicher Schaden es nicht rechtfertige, die Anwendung eines Gerichtsurteils bis zur Entscheidung des Bundesgerichts aufzuschieben.
In Bahnhofsnähe
Das AWA hatte entschieden, dass es sich um Betriebe für Reisende handle, die eine Verkaufsfläche von weniger als 200 Quadratmeter aufweisen würden und damit auch sonntags öffnen - also am Sonntag Arbeitnehmende beschäftigen dürften. Einen dagegen erhobenen Rekurs der Gewerkschaft Unia wies die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich mit Verfügung vom 9. Oktober 2023 ab.
Das Bundesgesetz sieht mehrere Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsöffnung vor, insbesondere für Verkaufsstellen, die sich im Umkreis von Bahnhöfen und Flughäfen befinden. Diese Geschäfte müssen ein Angebot bereitstellen, das hauptsächlich den Bedürfnissen der Reisenden entspricht. (Verfügungen 2C_268 und 278/2025 vom 13.6.2025)
(AWP)