Während normale Unternehmen ohne Eigenkapital den Gang zum Konkursamt antreten müssen, kann die Nationalbank auch mit einem negativen Eigenkapital ihre Funktion als Notenbank der Schweiz weiter ausüben. Sie ist jederzeit in der Lage, ihren Verpflichtungen nachzukommen, notfalls durch den Druck neuer Franken. Das unterscheidet sie von der Schwedischen Riksbank, welche über einen Notkredit des Parlamentes gerettet werden musste, weil sie gesetzlich vorgeschrieben über ein positives Eigenkapital verfügen muss. Ein solcher Passus ist im Nationalbank-Gesetz nicht enthalten.

Ein negatives Eigenkapital wäre für die SNB vor allem ein Reputationsproblem. Ihre Aufgaben, insbesondere die Gewährung der Preisstabilität über eine entsprechende Zins- und Währungspolitik, könnte sie ohne Einschränkungen weiter wahrnehmen. Wie bei anderen Zentralbanken, welche seit Jahren mit einem negativen Eigenkapital funktionieren, würden sich die Finanzmärkte nach einer kurzen Aufregung rasch nicht mehr dafür interessieren. Die Stabilität des Frankens und der Schweizer Wirtschaft wäre nicht in Frage gestellt. Dennoch tut die SNB gut daran, die Devisenreserven weiterhin über Verkäufe von Fremdwährungen abzubauen, sofern es der Wechselkurs des Frankens zulässt. Nur so kann sie die Schwankungen bei ihren Gewinnen und Verlusten verkleinern und die Diskussionen um die Gewinnausschüttungen und um andere Finanzierungsbegehren beruhigen.