Die Vorsorge verunsichert breite Teile der Bevölkerung. Das erstaunt nicht. Viel Wissen ist nötig, um das komplexe System der Altersfinanzierung zu verstehen. Komplexität verursacht auch Halbwahrheiten und Vorurteile. Wir räumen mit den gängigsten auf.

AHV und 2. Säule reichen zum Überleben

Zur Hälfte richtig: Die AHV-Auszahlung definiert sich nach der Anzahl Jahre, in denen einbezahlt wurde, während sich in der Berufsvorsorge eine Summe anhäuft, die verzinst oder ausbezahlt wird. Jedoch ist absehbar, dass die Leistungen der 1. und der 2. Säule eines Tages gekürzt werden, Lebenshaltungskosten und Lebensalter steigen indes weiter. Die 3. Säule, also die private Vorsorge, wird deswegen immer wichtiger. Sie soll den gewohnten Lebensstandard weiter ermöglichen.

Als Versicherter bin ich Aktionär, auch wenn ich keine Aktien besitze

Nicht ganz richtig. Pensionskassen legen einen grossen Teil der Vermögen (etwa 30 Prozent) in Aktien an. Der Versicherte trägt somit ein Anlagerisiko mit und könnte bei grossen Börsenverlusten Sanierungsbeiträge zahlen und Rentenkürzungen hinnehmen müssen. Der Rest der Investments besteht aus weniger risikoreichen Anlagen wie Obligationen oder Immobilien, die das Gesamtrisiko etwas mindern. Pensionskassen-Vermögen sind gesondert geschützt.

Das Vorsorgevermögen ist vor der Pensionierung gesperrt

Teilweise richtig. Geld aus der 2. Säule kann ausser für einen Immobilienkauf nicht vorbezogen werden. Im beliebten Instrument der privaten Vorsorge, dem steueroptimierenden Säule-3a-Konto, ist ein Bezug bis fünf Jahre vor der Pensionierung gesperrt. Die Ausnahmen davon: Man zieht ins Ausland, will selbst bewohntes Wohneigentum finanzieren oder man macht sich selbstständig. Experten raten übrigens, mehrere Säule-3a-Konten einzurichten und sich die Gelder gestaffelt auszahlen zu lassen.

Mit dem Kapitalbezug aus der 2. Säule gehe ich auf Nummer sicher

Falsch. Ein Kapitalbezug ist sinnvoll, wenn ein sehr hohes Guthaben oder genügend andere Vermögen vorhanden sind, um den Lebensunterhalt aller Wahrscheinlichkeit nach bis ans Lebensende zu finanzieren. Die Rente hingegen garantiert die Auszahlung bis zu diesem Zeitpunkt. Entschieden werden muss individuell. Wer unsicher ist, kann einen Teil des Vermögens beziehen und sich den Rest als Rente auszahlen lassen. In jedem Fall ist Beratung wichtig.

 

«Für mich wird es sowieso einmal kein Geld mehr geben»

Viele Menschen fürchten in der Altersvorsorge einen wachsenden Verteilkampf, in dem sie am Ende als Verlierer dastehen und leer ausgehen. Tatsache ist: Die Pensionskassen stehen stärker unter Druck als vor der Finanz- und Schuldenkrise. Vor allem die Tief- und Negativzinsen erschweren es den Vorsorgeeinrichtungen, mit Obligationen genügend Mittel zu erwirtschaften, um die Ansprüche der Versicherten zu decken.

Klar ist aber auch, zumindest nach geltenden Regeln: Alles, was ein Arbeitnehmer in die 2. Säule einbezahlt hat, gehört ihm und er hat Anspruch auf die Auszahlung.

Umwandlungssatz könnte sinken

Wahrscheinlich ist, dass die Verzinsungen sinken werden. Aktuell beträgt der Umwandlungssatz 6,8 Prozent. Dies bedeutet: Pro 100'000 Franken Guthaben werden im Jahr 6800 Franken ausbezahlt. Wahrscheinlich ist, dass dieser Satz mit den Jahren gesenkt wird, auch wenn dies ein politisches Gezerre mit sich bringt.

Der Umwandlungssatz gilt auch nur für den obligatorisch versicherten Teil des Lohns. Bei vielen Arbeitnehmenden ist ein Teil des Lohns überobligatorisch versichert, und für diesen Teil können die Pensionskassen den Umwandungssatz unter 6,8 Prozent festlegen. Der tatsächliche Umwandlungssatz von Altersguthaben wird aus Obligatorium und Überobligatorium ermittelt und liegt daher heute vielerorts unter 6 Prozent.

AHV ist politisches Thema

Sorgen haben viele auch wegen der AHV: Die staatliche Altersversorgung ist ebenfalls in einer finanziellen Schieflage. Langfristig werden dort die Renten wohl ebenfalls gekürzt, allerdings scheint es politisch kaum durchsetzbar, die Leistungen auf null zu streichen. Der Druck auf die 1. und 2. Säule ist ein Grund, privat vorzusorgen.

 

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