Dieses Interview ist Teil des am 1. Dezember 2017 erschienenen Anlegermagazins «VALUE» von cash. Sie können das Magazin als E-Paper lesen, als PDF herunterladen oder gratis als gedruckte Ausgabe bestellen.

 

cash VALUE: Frau Villars, wie beurteilen Sie das Vorsorgewissen der Schweizer Bevölkerung?

Sivia Villars*: Der Grossteil der Bevölkerung hat mangelhafte Kenntnisse. Untersuchungen belegen, dass das Finanz- und Vorsorgewissen bei vielen Leuten beim Stand von 30 Lebensjahren stehen bleibt. Vor allem bei den eigenen Pensionskassenleistungen gibt es grosse Wissenslücken. Die Vorsorge ist komplex und es ist herausfordernd, sich mit der Zukunft zu beschäftigen. Das Thema Vorsorge wird oft erst aktuell bei veränderten Lebenssituationen, zum Beispiel bei beruflicher Selbstständigkeit, Scheidung oder dem Tod des Partners.

Was kann dagegen getan werden?

Kinder und Jugendliche sollten sich Finanz- und Vorsorgewissen bereits in der Schule aneignen. Bildung im Finanz- und Vorsorgebereich wäre auch ein positiver volkswirtschaftlicher Faktor. Hilfreich wäre auch, wenn Pensionskassen und Arbeitgeber ihre Informationspflichten intensivieren und verbessern würden.

Wer sucht bei Ihnen Rat?

Generell Leute, die eine unabhängige Beratung suchen. Denn Banken und Versicherungen sind normalerweise am Verkauf von eigenen Produkten interessiert. Uns konsultieren auch Leute, die sich selbstständig machen wollen, und junge Familien. Diese wünschen sich immer öfter egalitäre partnerschaftliche Formen, die sich auch bei der Vorsorge auswirken. Dann kommen auch über 50-jährige Menschen zu uns, die eine Trennung oder Scheidung hinter sich haben. Darunter befinden sich viele Frauen. Viele haben Teilzeit gearbeitet oder lebten das klassische Rollenmodell, indem sie zum Beispiel während 15 Jahren nicht erwerbstätig waren. Das ist bei einer Scheidung ein grosses Problem.

Weshalb?

Frauen über 50 finden oft keine Arbeit mehr oder können nur Teilzeit arbeiten. Da entstehen Lücken. Unser Vorsorgesystem hat ein gutes Gedächtnis. Wer wenig verdient, hat im Alter auch wenig Einkommen aus der AHV und Pensionskasse.

Können Sie ein Beispiel geben?

Bei Ehepaaren wird die AHV ja kumuliert, es gibt eine Ehepaarrente von maximal 150 Prozent. Bei der beruflichen Vorsorge erhalten Ehemann und Ehefrau je ein PK-Guthaben. Wenn dagegen mit 45 geschieden wird und die Frau behält die Versorgungspflichten mit den Kindern, kann sie beispielsweise mit einem 40-Prozent-Job ein Jahreseinkommen von etwa 40' 000 Franken erzielen. Bei der AHV ist sie relativ gut abgedeckt, sie hat 40'000 Franken AHV-Einkommen und erhält für Kinder bis Alter 16 zusätzlich Erziehungsgutschriften. Aber von den 40'000 Franken sind bei der Pensionskasse wegen des Koordinationsabzuges in der Regel nur 16'000 Franken versicherter Lohn, die zu Altersspargutschriften berechtigen. Vom versicherten Lohn sparen wir in der Schweiz im Schnitt zwischen 7 und 18 Prozent. Somit spart die Frau etwa 2000 Franken via Pensionskasse pro Jahr für ihr Alter. Hochgerechnet auf 20 Jahre ergibt das nur wenig Erspartes.

Was raten Sie hier?

Die Vorsorge verzeiht nichts, die Weichen müssen früh gestellt werden. Bei einer Scheidung mit Güterstand Errungenschaft  wird das Guthaben der Pensionskasse mittels Vorsorgeausgleich geteilt. Oft ist dies für Frauen nicht ausreichend. Eltern von kleinen Kindern sollten so bald wie möglich wieder arbeiten. Wenn eine Ehefrau dies nicht kann, dann empfehle ich, zu einem kleinen Teil eine 3b-Lebensversicherung als Kompensation für die Pensionskasse  abzuschliessen. Eher sollte aber, falls Versorgungspflichten bestehen, eine Risikoversicherung gegen Todesfall oder Invalidität ins Auge gefasst werden. Wichtig sind auch Fondssparpläne.

Wann haben Sie persönlich angefangen mit der Vorsorge?

Mit der Säule 3a begann ich im Alter von 32 Jahren. Wobei ich schon mit sechs Jahren gerne Taschengeld verdiente, damit ich mir später eine Schreibmaschine kaufen konnte.

Junge Leute haben oft keine Mittel, um früh mit Vorsorge anzufangen.
 
Ein Budgetplan kann ja bereits hilfreich sein. Und wenn auch nur wenig in die Säule 3a oder in einen Fondssparplan einbezahlt wird: Die Menschen eignen sich so zumindest eine gute Gewohnheit an.

Die Gelder der Säule 3a sind etwa zu 23 Prozent in Wertschriften investiert. Müsste dieser Anteil steigen?

Ja, sicher. Bei einem Anlagehorizont von über zehn Jahren sind Aktien sehr sinnvoll.

Ab welchem Alter sollte man die Pensionsplanung angehen?

Zwischen 50 und 55 Jahren. Um sich einen ersten Überblick zu verschaffen, benötigt man PK-Ausweis, AHV-Kontoauszug, Steuererklärung und den Überblick über das Vermögen und das Angesparte. Miteinzubeziehen sind auch die Wohnsituation und die Bedürfnisse nach der Pensionierung. Prüfen sollte man dann den Einkauf in die Pensionskasse.

Im überobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge, also bei Jahreseinkommen über 84'000 Franken, sinken Umwandlungssätze, Kapital wird kaum noch verzinst. Lohnt sich ein Einkauf noch?

Sinkende Umwandlungssätze sind nur dann relevant, wenn das Altersguthaben später als Rente bezogen wird. Positiv sind die Steuerersparnisse bei einem Einkauf. Ein Pensionskassenguthaben wird zudem immer noch höher verzinst als ein Sparkonto. Aber sicher muss der Deckungsgrad der Kasse beachtet werden. Liegt dieser deutlich unter 100 Prozent, drohen Sanierungsschritte. Zudem wird ja auch darüber diskutiert, ob die obligatorischen Leistungen künftig nur noch in Form von Rente bezogen werden können. Da muss ein Einkauf schon überlegt werden. Und wenn jemand Freude und Wissen mitbringt, das Geld selber zu investieren, dann kann auf einen Einkauf verzichtet werden.

Sollen die Guthaben als Rente oder als Kapital bezogen werden?

Das ist ein individueller Entscheid und hängt von der familiären, finanziellen und gesundheitlichen Situation ab. Wer eine Krankheit hat und nicht auf ein hohes Alter hoffen kann, setzt eher auf den Kapitalbezug. Man sollte aber einen guten Berater haben oder selber Kapitalanlagewissen besitzen. Es gibt ja auch Mischformen des Bezugs. Wenn genügend Kapital vorhanden ist, könnte man den obligatorischen Teil in Rentenform beziehen und den überobligatorischen Teil als Kapitalabfindung.

Was würden Sie am Vorsorgesystem ändern?

Das Vorsorgesystem muss entpolitisiert werden. Der Souverän sollte zum Beispiel nicht über Umwandlungssätze bestimmen müssen. Denn wie sollen die Bürgerinnen und Bürger wissen, welches die richtigen Umwandlungssätze sind? Vielmehr sollten ein Expertengremium und vorher definierte Grenzwerte darüber bestimmen. Ich wünschte mir auch eine freie Pensionskassenwahl. Denn immer mehr Personen werden zukünftig in mehreren Pensen bei verschiedenen Arbeitgebern und in Mischformen sowohl selbstständig als auch angestellt arbeiten. Das lässt sich besser lösen, wenn die Versicherten als Person und weniger der Arbeitgeber im Mittelpunkt steht.  Freie Pensionskassenwahl würde den Wettbewerb unter den Kassen erhöhen und die Eigenverantwortung der Leute fördern.

*Silvia Villars ist seit 1998 selbstständige Vorsorgeberaterin. Ursprünglich Buchhändlerin, studierte sie in Wien Pädagogik und war als Vorsorgeberaterin bei einer Lebensversicherung tätig, bevor sie ihre eigene Firma gründete. Von 2003 bis 2006 war sie Präsidentin des Verbandes FrauenUnternehmen. Sie hat ein Mandat als unabhängige Vorsorgeberaterin bei der Zürcher Frauenzentrale.