Dabei werden digitale Vermögenswerte zum Erhalt von Zinsen bei Unternehmen hinterlegt. Die Finma will dies zukünftig nur noch Finanzhäusern mit einer Banklizenz erlauben. Dazu hat die Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma eine Praxisänderung angekündigt. Nun warnen die beiden Verbände Swiss Blockchain Federation (SBF) und Crypto Valley Association (CVA) in einer gemeinsamen Erklärung vom Mittwoch davor, dass solche Staking-Dienste damit in der Schweiz nicht mehr zu wettbewerbsfähigen Konditionen angeboten werden könnten.

Nur noch Banken

Staking ist eine Möglichkeit für die Hinterlegung von Kryptowährungen und die Validierung von Transaktionen ein Entgelt zu erhalten. Gemäss den Verbänden würden weltweit digitale Vermögenswerte in der Höhe von rund 350 Milliarden US-Dollar so angelegt. Neben dem Nutzer-gesteuerten Staking (Self-Staking) würden solche Lösungen auch durch Dienstleister angeboten. Dazu zählten bisher auch Dienstleister, die ausschliesslich dem Geldwäschereigesetz unterstanden.

Die Finma sehe Risiken in Bezug auf die Blockierung oder dem Einzug von solchen Vermögenswerten. Diese seien damit nicht mehr jederzeit verfügbar und daher bankrechtlich gesehen keine Depotwerte, sondern Publikumseinlagen. Daher bedürfe ein solches Angebot einer Bewilligung als Bank.

Die Verbände halten dem entgegen, dass Staking nicht mit Transformationsleistungen verbunden sei und die Finma zudem die Rechtssicherheit der aktuellen Gesetzgebung gefährde. Man müsse daher eine Abwanderung dieser Geschäfte ins Ausland befürchten.

(AWP)