Sie wirft ihnen unter anderem vor, nicht lizenzierte Handelsplattformen zu betreiben. Entscheidend wird sein, ob die Gerichte Cyber-Devisen und digitale Anteilsscheine - sogenannte Token - als Wertpapiere betrachten.

Nachfolgend einige Fragen und Antworten zu dem Thema:

WAS WIRFT DIE SEC BINANCE UND COINBASE VOR?

Nach Ansicht der Börsenaufsicht sind die Handelsplattformen illegal. Die Unternehmen umgingen Offenlegungspflichten, indem sie bestimmte Kryptowerte nicht als Wertpapiere registrieren ließen. So wirft die SEC Coinbase vor, diese Vorgabe in mindestens 13 Fällen missachtet zu haben. Dazu gehören Digital-Währungen wie Solana, Cardano und Polygon. Die Behörde fordert die Verhängung einer Geldstrafe und die Anordnung, dass Coinbase sich künftig an US-Wertpapiergesetze hält.

Die Kryptobörse bestreitet, dass auf ihrer Plattform Wertpapiere gehandelt werden, da Cyber-Devisen nicht als solche zu betrachten seien. Binance kündigte an, sich vehement gegen die Vorwürfe verteidigen zu wollen.

Während die Europäische Union noch an Rechtsvorschriften für die Kryptobranche feilt, drehen die USA die Daumenschrauben kräftig an. Allein die SEC hat in den vergangenen Jahren mehr als 130 Verfahren angestrengt. Die Kryptofirmen wiederum fordern neue, maßgeschneiderte Gesetze. Sie kritisieren die bisherigen Regularien der SEC als vage und inkonsequent.

WAS IST LAUT US-GESETZ EIN WERTPAPIER?

Bei der Bewertung von Kryptowährungen als Wertpapier beruft sich die SEC auf ein Urteil aus dem Jahr 1946. Damals ging es um den Betreiber von Orangenplantagen, der Teile der Pflanzungen gegen eine Beteiligung an den Ernten an Investoren verkaufen wollte. Das Oberste Gericht der USA entschied, dass "eine Investition von Geld in ein gemeinsames Unternehmen mit Gewinnen, die ausschließlich aus den Bemühungen anderer stammen" einen Investitionsvertrag und damit eine Art Wertpapier darstelle.

Anders als beispielsweise Rohstoffe wird das Geschäft mit Wertpapieren streng reguliert. So müssen potenzielle Investoren detailliert über mögliche Risiken aufgeklärt werden.

WIE SIEHT DIE BISHERIGE RECHTSPRECHUNG AUS?

Zahlreiche der bisherigen SEC-Klagen gegen Kryptofirmen endeten mit Vergleichen. Die Unternehmen zahlten Strafen und willigten ein, sich an US-Gesetze zu halten. In einigen Fällen zogen sie sich aus den USA zurück oder beerdigten ihre Pläne.

In den Fällen, die vor Gericht ausgefochten wurden, schlugen stimmten Richter meist der SEC-Einschätzung zu, bestimmte Kryptowerte als Wertpapiere zu betrachten. Die Bindung der Entwicklung digitaler Vermögenswerte an die Bemühungen zum Ausbau oder der Wartung der zugehörigen Blockchain-Systeme zeige, dass die Gewinne der Anleger von den "Bemühungen anderer" abhingen. Außerdem seien Investoren Teil eines "gemeinsamen Unternehmens", da die von ihnen bereitgestellten Gelder vom Emittenten des Kryptowerts gebündelt und zur Entwicklung der entsprechenden Systeme verwendet würden. Eine Blockchain ist eine verschlüsselte Datenbank, auf der Kryptowerte und sämtliche Transaktionen mit ihnen gespeichert werden.

Eines der bekannteren, bereits laufenden Verfahren der SEC ist das gegen Ripple, den Anbieter der nach Börsenwert weltweit sechstgrößten Kryptowährung XRP. Hier wird demnächst ein Urteil erwartet. Der Finanzdienstleister Ripple bestreitet, dass es sich um ein "gemeinsames Unternehmen" handelt, da die Blockchain, auf der XRP basiert, bereits vor dem Debüt der Kryptowährung 2012 existierte.

GIBT ES SCHLUPFLÖCHER FÜR DIE UNTERNEHMEN?

Um sich keinen Ärger mit der SEC einzuhandeln, haben einige Firmen ihre Blockchain-Projekte in zwei Stufen finanziert. Zunächst gaben sie digitale Anteilsscheine gemäß den US-Wertpapiergesetzen aus. Sobald die Blockchain einsatzbereit war, wandelten sie diese Token in Kryptowährungen um oder verkauften digitale Münzen.

Die Anbieter hofften, mit diesem Kniff das Element des "gemeinsamen Unternehmens" zu eliminieren, erläutert Juraprofessorin Carol Goforth von der Universität von Arkansas. Allerdings habe die SEC niemals die Bedingungen konkretisiert, unter denen ein Wertpapier in ein Nicht-Wertpapier umgewandelt werden könne.

WAS IST MIT BITCOIN?

Bitcoin gelte eindeutig nicht als Wertpapier, sagt Goforth. Denn der Blockchain-Programmcode der ältesten und wichtigsten Cyber-Devise sei frei einsehbar und könne theoretisch von jedem verändert werden. Gewinne von Investoren hingen als noch von einzelnen Software-Entwicklern oder Managern eines Unternehmens ab.

WIE GEHT ES MIT DEN AKTUELLEN KLAGEN WEITER?

Coinbase-Chef Brian Armstrong schreibt auf Twitter, dass sein Unternehmen "stolz darauf ist, die Branche vor Gericht zu vertreten, um endlich Klarheit über die Krypto-Regeln zu bekommen". Bis dahin kann es aber noch Jahre dauern. Das SEC-Verfahren gegen Ripple ist nach zweieinhalb Jahren an einem Punkt angelangt, an dem mit einem Urteil zu rechnen ist. Hier wird allerdings nur über eine einzige Kryptowährung verhandelt. Bei Coinbase geht es um 13 verschiedene digitale Vermögenswerte.

(Reuters)