Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Konkret geht es darum, dass die BKW die bestehende 50-kV-Regelleitung Kallnach - Niederried auf einer Länge von rund 600 Metern durch eine 50-kV-Weitspannleitung ersetzen möchte. Diese würde in etwas grösserer Höhe verlaufen.
Dazu reichte der Energiekonzern 2018 die nötigen Gesuche ein. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) stellte fest, dass die neuen, höheren Masten ein Stromschlag- und Kollisionsrisiko für die in der Region vorkommenden Vogelarten darstellten. Statt einer Freileitung solle eine Erdleitung verlegt werden. Die BKW hatte eine Erdleitung unter anderem aus Kostengründen verworfen.
Die fragliche Leitung befindet sich rund 500 Meter weg vom Gebiet des Stausees Niederried. Dieses gehört zum Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN). Auch ist es im Bundesinventar der Wasser- und Zugvogelreservate und im Bundesinventar der Auengebiete verzeichnet.
Der Vogelschutz, insbesondere die Erhaltung des Brut-, Rast- und Überwinterungsplatzes für Wasser- und Watvögel, sei in der BLN-Objektbeschreibung "Stausee Niederried" als wichtiges Schutzziel genannt, befand nun auch das Bundesverwaltungsgericht.Schutzziel genannt, befand nun auch das Bundesverwaltungsgericht.
Die Vogeldichte und die Vogelbewegungen seien in der Umgebung der geplanten Freileitung sehr hoch, auch wenn diese sich nicht im Schutzgebiet selber befinde.
Auch das von der BKW angeführte Argument der Mehrkosten lässt das Bundesverwaltungsgericht in seinem am Mittwoch veröffentlichten Urteil nicht gelten. Wie die Vorinstanz hält auch das Bundesgericht die Mehrkosten für vertretbar.
Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde der BKW deshalb ab.
(AWP)