Immobilienfirmen hätten dafür sorgen können, dass ihre Inserate Menschen mit bestimmter Hautfarbe, Herkunft, Familienstand, Geschlecht oder religiöser Zugehörigkeit nicht angezeigt wurden, lautete der Vorwurf des Ministeriums für Wohnungsbau und Stadtentwicklung von März 2019.
Der Kern von Facebooks Geschäftsmodell ist, dass Werbekunden mit ihren Anzeigen gezielt bestimmte Nutzergruppen ansprechen können. Auch Immobilienfirmen greifen dazu - in den USA ist zugleich Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt etwa nach Hautfarbe oder Geschlecht per Gesetz verboten.
Das Problem sah die US-Regierung speziell in einem System, mit dem Werbekunden ihre Anzeigen an ähnliche Nutzer wie eine von ihnen ausgesuchte Referenz-Gruppe richten können. Der Algorithmus, der diese ähnlichen Nutzer auswählt, berücksichtigt dabei auch Merkmale wie Hautfarbe, nationale Herkunft und Geschlecht, wie das Justizministerium am Dienstag betonte. Die Vergleichsvereinbarung sehe vor, dass Meta spätestens zum Jahresende die Funktion nicht mehr für Wohnungsanzeigen nutzen werde. Der Deal zwischen dem Konzern und der Regierung muss noch vom zuständigen Richter abgesegnet werden./so/DP/mis
(AWP)