Sollte die Generalversammlung dem Antrag zustimmen, sei der Verwaltungsrat ermächtigt, innerhalb von maximal fünf Jahren Aktienkapitalerhöhungen um total bis zu 5 Prozent (das heisst nominal 6,75 Millionen Franken) durch Ausgabe von bis zu 675'000 vollständig zu liberierenden Namenaktien durchzuführen, heisst es in einer Mitteilung der GLKB vom Samstag. Das Bezugsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre sei grundsätzlich gewahrt und könne nur im Hinblick auf eine allfällige Beteiligung von Organen, Arbeitnehmern, Beauftragten oder Beratern der Gesellschaft beschränkt oder aufgehoben werden, heisst es weiter.

Das Kapitalband wurde mit der Revision des Aktienrechts neu geschaffen und ermöglicht den Aktiengesellschaften eine flexiblere Gestaltung und Anpassung der Kapitalstruktur.

pre

(AWP)