Mit dem Zeitpunkt der Pensionierung hat jede Person mit Pensionskasse die Wahl: Entweder sie bezieht bis zum Lebensende eine Rente. Oder sie entscheidet sich für die Auszahlung des angesparten Kapitals. Vielfach wird auch ein Mittelweg – Bezug eines Teils des Kapitals und eine tiefere lebenslange Rente – eingeschlagen.

Die Diskussion um diese beiden Modelle ist derzeit sehr aktuell. Die finanzielle Stabilität der Schweizer Pensionskassen ist ungewiss, weil die Lebenserwartung steigt und die Zinsen ungewöhnlich tief sind. Zudem steht in zwei Monaten die Volksabstimmung über die Altersvorsorge 2020 an, wo unter anderem über die Senkung des Mindestumwandlungssatzes entschieden wird.

Die Entscheidung für eines der beiden Modelle ist aus zwei Gründen weitreichend und wichtig: Erstens kann sie nicht mehr rückgängig gemacht werden. Zweitens ist das Geld der zweiten Säule für viele Schweizerinnen und Schweizer die grösste Einnahmequelle nach der Pensionierung. Folgende Themen sollten dabei im Zentrum stehen:

Sicherheit

Wem Planbarkeit und Sicherheit wichtig sind, der entscheidet sich in der Regel für den Rentenbezug. Die Pensionskasse verwaltet dann das angesparte Kapital und bezahlt es unter Berücksichtigung des Umwandlungssatzes bis ans Lebensende aus. Bisher wurden die laufenden Renten nie gekürzt, was sich aber in Zukunft ändern kann. Beim Kapitalbezug ist man hingegen sein eigener Kassenwart, mit sämtlichen Unwägbarkeiten. Der Rentenbezug ist vor allem dann interessant, wenn das übrige Vermögen nicht besonders gross ist und mit einer hohen Lebenserwartung gerechnet wird. Eine Checkliste finden Sie auch auf der Seite des cash-Pensionscoachs.

Steuern

In allen Kantonen werden Renten zu 100 Prozent als Einkommen versteuert. Beim Kapitalbezug kommt hingegen ein Vorzugssatz zum Zug, die sogenannte Kapitalbezugssteuer. Diese ist von Kanton zu Kanton höchst unterschiedlich. In Appenzell wird 5,5 Prozent des Kapitals versteuert, in Zürich sind es 11,3 Prozent und in Lausanne 12,7 Prozent. Den Steuersatz ihrer Gemeinde können Sie hier berechnen.

Zusätzliche Unterschiede gibt es bei der Stärke der Progression. Um diese zu "brechen", ist unter bestimmten Umständen eine gestaffelte Auszahlung möglich. Je nach Pensionskasse kann das bei einer Teilpensionierung verlangt werden. Oder aber man lässt sich Freizügigkeitsgelder auf zwei separate Konten verteilen. Schliesslich bieten auch die Bezüge für Wohneigentum Staffelungspotenzial. Auch wichtig beim Kapitalbezug: Auf das Vermögen und mögliche Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden) fallen weiterhin Steuern an. Diese sind wiederum von der individuellen Anlagestrategie abhängig. Das Beratungsunternehmen Vermögenspartner schreibt in einem Ratgeber, normalerweise sei die Steuerbelastung bei einem Kapitalbezug geringer als bei einem Rentenbezug.

Flexibilität

Der Kapitalbezug bietet weniger Planungssicherheit, aber viel mehr Flexibilität. Allerdings sind die Regeln von Pensionskasse zu Pensionskasse unterschiedlich. Nicht überall kann das gesamte Vermögen bezogen werden, seit einigen Jahren müssen aber alle Kassen einen Kapitalbezug von mindestens 25 Prozent zulassen. Ganz besonders wichtig ist deshalb eine frühe Planung in Absprache mit der Pensionskasse oder einem persönlichen Berater. Je nach Vorsorgeinstitut muss der Entscheid für die Variante Kapital bis zu drei Jahren vor der Pensionierung kommuniziert werden. Die ganze Flexibilität ist aber futsch, wenn das Geld einfach verprasst wird. Der Umgang mit dem Geld sollte einem Budgetplan folgen. Wer sich an den Finanzmärkten auskennt, kann zwar eine ordentliche Rendite herausholen, muss aber ebenfalls diszipliniert vorgehen.

Hinterbliebene

Die Familienverhältnisse sind mitunter der wichtigste Faktor bei der Planung der Pensionierung. Viele Personen entscheiden sich für den Kapitalbezug, weil im Todesfall das gesamte verbliebene Vermögen vererbt werden kann. Bei der Rente ist das nicht der Fall. Sterben beispielsweise beide Ehepartner kurz nach der Pensionierung, verbleibt das restliche Vermögen in der Pensionskasse. Nachkommen oder Angehörige gehen – wiederum je nach Kasse – oft sogar leer aus. Wer seine Hinterbliebenen möglichst begünstigen will, wählt deshalb oft den Kapitalbezug.

Zustand der Pensionskasse

Viele Pensionskassen erwirtschaften derzeit zu wenig Rendite, um das aktuelle Rentenniveau auch bei zunehmender Lebenserwartung halten zu können. Mit der Folge, dass viele Kassen ihre Umwandlungssätze senken. Bei der Wahl zwischen Rente oder Kapital ist deshalb der Gesundheitszustand der eigenen Pensionskasse ebenfalls ein entscheidender Faktor. Darüber gibt der Pensionskassenausweis Auskunft. Je tiefer die Umwandlungssätze noch sinken, desto attraktiver wird der Kapitalbezug. Bereits gibt es Pensionskassen, die im sogenannten Überobligatorium einen Kapitalbezug vorschreiben.

Hier noch einmal die wichtigsten Kriterien in dargestellter Form: