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Börsenprospekt

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Vor Zulassung eines Wertpapiers zum Handel an einer Börse hat das entsprechende Unternehmen unter anderem mit einem Börsenprospekt zu informieren: Dieser muss bestimmte Kriterien erfüllen, z.B. Informationen enthalten zur bisherigen und erwarteten Entwicklung des Unternehmens, zur Produktpalette, zur letzten Bilanz u. ä. Börsenprospekte, die wissentlich falsche oder stark geschönte Angaben enthalten, können im kritischen Fall zu Ansprüchen geschädigter Anleger gegenüber den an der Emission Beteiligten (Banken o. ä.) führen.