Inhaberaktie
Aktie, bei welcher der jeweilige Inhaber als Aktionär anerkannt wird. Die Inhaberaktie muss vorgewiesen werden, damit die Vermögens- oder Mitgliedschaftsrechte wahrgenommen werden können. Inhaberaktien sind leicht handelbar, da die Rechte mit dem Wertpapier übergeben werden.
Type:
Allgemein