AHV, Pensionskassen, die Schweizerische Nationalbank und Stiftungen dürfen weiterhin in Unternehmen investieren, die mit Kriegsmaterial Geld verdienen. Die Initiative der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (Gsoa) und der Jungen Grünen wurde am Abstimmungssonntag von Volk und Ständen verworfen.

Schlussendlich sagten gerade einmal vier Kantone Ja zur Kriegsgeschäfte-Initiative. Am deutlichsten nahm der Kanton Basel-Landschaft die Initiative an, mit 57,92 Prozent Ja-Stimmen. Der Kanton Jura nahm die Vorlage mit 55,01 Prozent an, der Kanton Genf mit 53,12 Prozent und der Kanton Neuenburg 52,01 Prozent.

Am deutlichsten Nein zur Kriegsgeschäfte-Initiative sagte der Kanton Nidwalden. Dort lag der Ja-Stimmen-Anteil gerade einmal bei 24,82 Prozent. Auch Schwyz (25,76 Prozent Ja), Obwalden (27,42 Prozent Ja) und Uri (28,77 Prozent Ja) verwarfen die Initiative deutlich.

Im Kanton Zürich sagten 45,66 Prozent Ja zur Kriegsgeschäfte-Initiative und in Bern lag der Anteil Ja-Stimmenden bei 45,24 Prozent.

Achtungserfolg für die Initianten

Trotz der Niederlage ist das Resultat mit 42,55 Prozent Ja-Stimmen ein Achtungserfolg für die Gsoa. Ihre Initiativen haben es grundsätzlich schwer an der Urne. Die Initiative "Für eine Schweiz ohne neue Kampfflugzeuge" wurde 1993 mit 42,8 Prozent Ja-Stimmen abgelehnt, die Initiative "Für den Schutz vor Waffengewalt" im Jahr 2011 mit 43 Prozent Ja-Stimmen. Alle anderen Volksinitiativen der Gsoa wurden deutlicher abgelehnt.

Linke gegen Bürgerliche

Für ein Nein hatten sich Bundesrat, Parlament (SVP, FDP, CVP, GLP, BDP und EDU) starkgemacht. Auch der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse, der Schweizerische Arbeitgeberverband, der Verband der Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie (Swissmem), der Schweizerische Pensionskassenverband und der Schweizerische Gewerbeverband unterstützten die Nein-Kampagne.

Unterstützt wurde die Initiative von Grünen, SP, EVP und rund dreissig Organisationen wie zum Beispiel Solidarité sans frontiéres, VPOD und Humanrights.ch.

Heutiges Kriegsmaterialgesetz

In der Schweiz ist seit 1996 ein Kriegsmaterialgesetz in Kraft. Es verbietet die Finanzierung von Atomwaffen, biologischen und chemischen Waffen sowie Personenminen und Streumunition. Die direkte Finanzierung der Entwicklung, der Herstellung oder des Erwerbs von verbotenem Kriegsmaterial ist verboten. Auch die Beteiligung an Gesellschaften, die verbotenes Kriegsmaterial entwickeln oder kaufen, ist verboten, so zum Beispiel der Erwerb von Obligationen dieser Unternehmen oder andere Anlageprodukte.