Damit werde das im Gesetz verankerte Verursacherprinzip präzisiert, wie der Bundesrat am Freitag mitteilte. Der Bundesrat hatte schon 2014 mit einer Verordnung die vollständigen Kosten für die Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten im Umkreis von 50 Kilometern um ein AKW auf die Betreiber übertragen wollen.

Vor der Erneuerung der Verordnung mussten die AKW-Betreiber die Jodtabletten-Versorgung im Umkreis von 20 Kilometern in der Höhe von rund 6 Millionen Franken bezahlen. Die Radius-Vergrösserung war eine Folge der Katastrophe von Fukushima im Frühling 2011.

Beschwerden von Axpo und BKW

Gegen diese Ausdehnung legten die Axpo Power AG, die Kernkraftwerke Gösgen-Däniken und Leibstadt und die BKW Energie Beschwerde ein. Es ging um Mehrkosten von rund 14 Millionen Franken. Das Bundesgericht stützte 2018 die Klage der Betreiber mit der Begründung, dass keine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Anpassung vorhanden sei.

Im April 2021 einigte sich der Bundesrat mit den AKW-Betreibern auf eine Vereinbarung, nach der diese 11 der 24,6 Millionen Franken für den nächsten Tabletten-Austausch innerhalb des 50-Kilometer-Radius übernehmen.

Die geplante Anpassung im Strahlengesetz soll die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zur vollständigen Kostenübernahme der Betreiber ab 2030 regeln, wie es im Bericht des Bundesrates heisst. Die Vernehmlassung dauert bis am 19. Juni.

Auch für Sanierungskosten zahlen

Weiter sollen die AKW-Betreiber künftig auch die Kosten für Sanierungen von radioaktiv kontaminierten Liegenschaften und Deponien tragen. Konkret geht es um radiologische Altlasten, die durch die Verwendung von Radium-Leuchtfarbe in der Uhrenindustrie entstanden sind. Der Bund trägt lediglich die Kosten in Fällen, wo nicht klar ist, wer die Altlasten verursacht hat oder wenn die Verursacher nicht zahlen können.

Zudem sollen die AKW-Betreiber auch für die Überwachung der Radioaktivität in der Umgebung von Betrieben zahlen. Bisher haben sich die Betreiber daran nur freiwillig finanziell beteiligt. Weitere rechtliche Anpassungen gibt es für die Verbesserung des Datenschutzes sowie im Bereich der Strafbestimmungen.

Keine Vorausverteilung um Mühleberg

Der Bundesrat hat in einer Verordnung zudem festgelegt, dass im Umkreis von 50 Kilometern um das Atomkraftwerk Mühleberg im Kanton Bern keine Jodtabletten mehr im Voraus verteilt werden. Nach der Abschaltung des Kraftwerks 2019 sei dies nicht mehr nötig.

Die Jodtabletten für die Bewohnerinnen und Bewohner zahlreicher Gemeinden in den Regionen Bern, Solothurn, Freiburg, Neuenburg und Waadt werden damit künftig vom Kanton eingelagert.

Das Haltbarkeitsdatum der zuletzt 2014 verteilten Tabletten läuft Ende 2023 ab. Die Armeeapotheke wird deshalb im Herbst neue Tabletten im Umkreis von 50 Kilometer um die Kernkraftwerke Gösgen, Beznau und Leibstadt verteilen. Die abgelaufenen Jodtabletten sollten nicht im Abfall entsorgt werden, sondern in eine Apotheke oder Drogerie zurückgebracht werden, erinnerte der Bundesrat.

(AWP)