Die Bank untersteht ab sofort einem weitgehenden Auszahlungs- und Transaktionsverbot. Zudem ordnete die Finma eine Stundung von Verpflichtungen aus Einlagen bis am 2. Mai an, wie die Finma in einer Mitteilung vom Freitagabend schreibt. Damit verschiebt die Finma per sofort die Fälligkeit der Verpflichtungen der Bank aus Einlagen der Kundinnen und Kunden um sechzig Tage.

Weiter darf die Bank gemäss Mitteilung ohne Zustimmung der Finma keine Auszahlungen oder Transaktionen tätigen, die nicht für den operativen Betrieb als Bank nötig sind.

Die Finma verfügt die Massnahmen zum Schutz der Gläubigerinnen und Gläubiger, wie die Behörde weiter schreibt. Die Sberbank (Switzerland) riskiere wegen des Kriegs und des "sich verschärfenden internationalen Sanktionsumfelds" in Liquiditätsprobleme zu geraten.

Die Bank habe entschieden, bis auf weiteres kein Neugeschäft zu tätigen und sei daran, ihre Geschäftstätigkeit weitgehend zu restrukturieren und zu reduzieren, teilte die Aufsichtsbehörde mit.

Die Finma setze einen Untersuchungsbeauftragten ein, der insbesondere die finanzielle Stabilität der Bank, die Wahrung der Gleichbehandlung der Gläubigerinnen und Gläubiger und eine angemessene Organisation der Bank vor Ort überwacht.

(AWP)