Der bernische Grosse Rat hat am Donnerstag eine entsprechende Motion im Sinne der Regierung einstimmig mit 144 Stimmen überweisen. Andere Bergkanton hätten bereits solche Strategien, Bern müsse daher auch vorwärts machen, hiess es im Parlament. Insbesondere müsse der Kanton auch aufzeigen, welche Folgen ein allfälliger Heimfall einer Konzession hätte.

Konzessionen für Kraftwerke werden meist für viele Jahrzehnte vergeben. Die lange Laufzeit dient dazu, dass die Kraftwerksunternehmen ihre grossen Investitionen amortisieren können. Im Kanton Bern laufen ab 2037 erste grössere Konzessionen aus, der grosse Brocken mit den Kraftwerken Oberhasli (KWO) folgt 2042.

Ausserdem stehen im Kanton Bern mit der Erhöhung der Grimselstaumauer und dem neuen Trift-Stausee grössere Ausbauprojekte an.

Beteiligung an KWO steht im Raum

Die KWO gehört zu 50 Prozent dem Energiekonzern BKW, der wiederum mehrheitlich dem Kanton Bern gehört. Vor dem Hintergrund der auslaufenden Konzessionen sei auch aufzuzeigen, ob es sinnvoll wäre, wenn der Kanton selber eine Beteiligung, namentlich jene der BKW, an den KWO übernehmen würde, so eine weitere Forderung der Motion aus den Reihen der Mitte. Damit wäre der Einfluss des Kantons noch direkter als via BKW.

"Die aktuelle Situation zeigt, dass wir die physische Produktion von Wasserkraft im Kanton Bern erhalten und ausbauen müssen", betonte Beat Kohler von den Grünen. Nur so könne man der Versorgungssicherheit Rechnung tragen.

Strategisches Denken gefragt

Der Regierungsrat teilte die Haltung der Motionäre, wonach sich der Kanton frühzeitig und strategisch mit den Handlungsoptionen beschäftigen muss, welche sich beim Auslaufen von Konzessionen der Wasserkraft ergeben, wie der zuständige Regierungsrat Christoph Neuhaus (SVP) sagte.

Die Erhaltung und der Ausbau der Wasserkraft sind laut Neuhaus zentrale energiepolitische Ziele des Kantons. Um sie zu erreichen, sei es unerlässlich, frühzeitig für alle klare Rahmenbedingungen zu schaffen.

Tatsächlich stellen sich laut Regierung im Zusammenhang mit dem Auslaufen von Konzessionen und dem allfälligen Heimfall verschiedene strategische und wirtschaftliche Fragen, die frühzeitig angegangen werden müssen. Immerhin generiert der Kanton aus den Konzessionen und den Wasserkraftzinsen wichtige Einnahmen.

Die zuständige Direktion befasst sich laut Neuhaus bereits mit dem Erarbeiten einer solchen Strategie und hat erste Abklärungen getätigt.

Der Rat stimmte allen Punkten des Vorstosses bis auf einen zu. Dieser hätte verlangt, dass der Kanton zur Finanzierung eines allfälligen Heimfalls oder für Beteiligungen an Kraftwerken und Fördermassnahmen BKW-Aktien abstösst.

Den Verkauf von BKW-Aktien habe das Parlament erst vor einem Jahr abgelehnt, gab Neuhaus zu bedenken. Der Rat lehnte diesen Punkt denn auch klar mit 14 zu 126 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.

(AWP)