Er überwies einen Vorstoss an die Regierung, der verlangt, dass die Regierung dem Grossen Rat alle in die Kompetenz des Parlaments fallenden Rechtsanpassungen vorlegt, die nötig sind, damit der Kanton Bern keine Mehrheitsbeteiligung an der BEKB mehr halten muss. Diesen Teil des Vorstosses genehmigte der Rat als verbindliche Motion.

Als Postulat, also als Prüfungsauftrag, überwies der Rat die Forderung, die Streichung von Artikel 53 aus der Kantonsverfassung sei einzuleiten. In diesem Artikel steht, der Kanton betreibe zur Förderung der volkswirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eine Bank.

Ebenfalls als Postulat überwies der Grosse Rat die Forderung, in einem Gutachten sei zu klären, ob der Kanton Bern sich auch unter Beibehaltung von Artikel 53 in der Kantonsverfassung von seiner Aktienmehrheit trennen könne.

Die Vorstösser betonten im Rat, es gehe nicht um einen Verkauf der Bank, sondern nur um die Prüfung, ob die Mehrheitsbeteiligung des Kantons an der BEKB noch richtig sei.

(AWP)