Das Vorsorgesystem in der Schweiz steht vor finanziellen Herausforderungen. Der Anteil der älteren Bevölkerung wird immer grösser, auf den Finanzanlagen wird nicht mehr die Rendite von früher erwirtschaftet. Betroffen sind die 1. Säule (AHV) und die 2. Säule (berufliche Vorsorge bzw. Pensionskassen). 

Der Bundesrat will daher eine umfassende Revision der 1. und 2. Säule durchführen. Nach intensiven Diskussionen im National- und Ständerat konnte in der Frühjahrssession 2017 schliesslich eine Kompromisslösung für das Reformpaket "Altersvorsorge 2020" ("AV 2020") gefunden werden.

Ein Kompromiss, der nicht alle zufrieden stellt: Gegen die Vorlage wurde von Gewerkschaften aus der Romandie, kleinen Linksparteien und Konsumentenschutzorganisationen erfolgreich ein Referendum eingereicht. Deshalb kommt es am 24. September zur Volksabstimmung. 

Rentenreform, ja oder nein? Machen Sie bei der cash-Umfrage mit.

Aufgrund der hohen Komplexität ist es schwierig, den Überblick über die Rentenform zu behalten. cash beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema:

Was sind die wichtigsten Punkte des Massnahmen-Pakets?

  • Erhöhung des Rentenalters für Frauen von 64 auf 65 Jahre: Das gilt sowohl für die AHV, als auch für die berufliche Vorsorge.
  • Tieferer Umwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge: Der Mindestumwandlungssatz für den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge wird bis 2021 schrittweise von 6,8 auf 6 Prozent gesenkt. Das reduziert die Rente aus der 2. Säule, wird jedoch durch die Möglichkeit höherer Altersguthaben (teil-)kompensiert.
  • Mehr Lohnabzüge und höhere Mehrwertsteuer: Die AHV-Lohnabzüge erhöhen sich um 0,3 Prozentpunkte. Gleichzeitig steigt die Mehrwertsteuer um 0,6 Prozentpunkte an. Allerdings bleibt sie vorerst bei 8,0 Prozent, da andere Beiträge wegfallen. Ab 2021 wird dann der Satz auf 8,3 Prozent erhöht.
  • Monatlich 70 Franken mehr AHV-Rente und höhere Maximalrente für Ehepaare: Für alle Neurentner ab 2019 gibt es 70 Franken mehr pro Monat. Ehepaare erhalten bei Maximalrente monatlich sogar 226 Franken mehr, da die sogenannte Plafonierung - also die Begrenzung der Ehepaarrente nach oben -  von 150 Prozent auf 155 Prozent erhöht wird.
  • Flexiblerer AHV-Rentenbezug: Die AHV-Rente konnte bisher um maximal zwei Jahre  vorbezogen werden, neu sind bis zu fünf Jahre möglich. Gleichzeitig werden die Renten bei einem Vorbezug weniger gekürzt. Bei einem Rentenaufschub – der bis zum Alter 70 möglich ist - sind hingegen die Zuschläge geringer als bisher.

Wieso gibt es einen AHV-Rentenzuschlag, wenn die AHV bereits in Schieflage ist?

Über die genauen Inhalte der "AV 2020" wurde im National- sowie Ständerat heftig diskutiert. Schlussendlich musste eine Kompromisslösung gefunden werden, die einerseits eine Mehrheit im Parlament findet und andererseits auch beim Volk eine Chance hat. Bestünde die Reform ausschliesslich aus Leistungskürzungen ohne Kompensationsmassnahmen, so hätte sich im Parlament (und wohl auch beim Volk) dafür keine Mehrheit gefunden.

Was bedeutet die Reform für den Zustand des AHV-Ausgleichsfonds?

Gelder werden immer dann aus dem AHV-Ausgleichsfonds angezapft, wenn in der 1. Säule die Ausgaben die Einnahmen übertreffen. Ohne Reform ist der Fonds gemäss Angaben des Bundesamtes für Sozialversicherungen bis ins Jahr 2031 komplett aufgebraucht. Mit der Reform kann das Fondsvermögen von aktuell knapp 34 Milliarden Franken  bis 2027 gar auf über 56 Milliarden Franken erhöht werden, ehe es bis 2035 wieder auf das heutige Niveau (oder etwas darunter) zurückfällt.

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Bekomme ich mehr oder weniger Rente?

Wie Berechnungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen zeigen, haben mit der Altersreform die meisten Alters- und Einkommensklassen nach der Reform mehr Rente als bisher. Untersucht wurden jedoch nur Einkommen bis maximal 84‘600 Franken pro Jahr.  Allerdings müssen während dem Erwerbsalter auch mehr Beiträge für die Altersvorsorge geleistet werden.

Die grössten Profiteure sind - grob ausgedrückt - jüngere Personen mit geringem Lohnniveau bis 40‘000 Franken pro Monat. Ein Beispiel: Ein heute 34-jährige Frau, die Teilzeit arbeitet und ein Jahreseinkommen von 40‘000 Franken hat, bekommt durch die Reform jährlich 2‘753 Franken Mehrrente (Gesamtrente 29‘024 Franken pro Jahr), leistet aber gleichzeitig in ihrem gesamten Erwerbsleben 45‘343 Franken mehr Vorsorge-Beiträge. Allerdings bezahlt die Hälfte dieser Beiträge der Arbeitgeber. 

Werden mit der Reform alle Probleme der Vorsorge gelöst?

Nein. Die 1. Säule folgt dem Grundsatz, dass deren Finanzierung nicht ein für alle Mal geregelt werden kann, sondern in regelmässigen Abständen angepasst werden muss.  Immer wenn Finanzierungsprobleme drohen, muss der Bundesrat dem Parlament Stabilisierungsmassnahmen vorschlagen. So gab es seit der AHV-Einführung 1948 bereits zehn grössere Revisionen. Auch in der 2. Säule passt der Bundesrat in regelmässigen Abständen den Umwandlungssatz an, welcher die Höhe der Rente aus der beruflichen Vorsorge bestimmt. Mit der Reform "AV 2020" sollen nun die AHV und die berufliche Vorsorge bis 2030 auf eine sichere finanzielle Basis gestellt werden. Danach dürften wieder neue Reformen nötig werden.

Verändert sich die Rente für bereits pensionierte Personen?

Nein. Die bestehenden Renten bleiben für die 1. und 2. Säule unverändert. Die Änderungen betreffen erst Neurentner, die ab 2019 in Pension gehen.

Was passiert bei einem Nein?

Bei der Altersvorsorge bleibt (vorerst) alles wie bisher. Die Finanzierungsprobleme würden dadurch jedoch nicht gelöst und umso akuter, je länger zugewartet wird. Vom Bundesrat müsste daher möglichst schnell ein neuer Reformvorschlag kommen.

Wieso gibt es zwei Abstimmungen? Und was passiert, wenn eine davon abgelehnt wird?

Da es sich bei der Mehrwertsteuer-Erhöhung um eine Verfassungsänderung handelt, muss darüber gemäss Gesetz separat abgestimmt werden. Damit die Altersreform durchkommt, müssen beide Sachfragen angenommen werden. Bei der Reform "Altersvorsorge 2020" genügt das Volksmehr, für die Mehrwertsteuer-Erhöhung braucht es darüber hinaus das Ständemehr (also die Mehrheit der Kantone).

Wer ist für dafür - und warum?

Bundesrat, SP, CVP, BDP, GLP und die Grünen sind für die Reform, die laut den Parteien einen fairen und ausgewogenen Kompromiss darstellt. Ein Kompromiss, der dringend nötig sei, da in den letzten 20 Jahren keine Vorsorge-Reform eine Mehrheit fand. Die Höhe der Renten könne so gesichert werden und gleichzeitig die Pensionskassen und die Finanzierung der AHV im nächsten Jahrzehnt stabilisiert werden, wird argumentiert. Die Reform würde ausserdem gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung tragen: Für Teilzeitarbeitende und Personen mit geringem Einkommen verbessere sich die Vorsorgesituation.

Wer ist dagegen - und warum?

Zum einen stemmen sich die FDP und SVP gegen die Reform. Es sei eine Scheinreform, welche die strukturellen Probleme der AHV nur hinausschiebe. Zudem würde der Generationenvertrag gebrochen, da junge Personen mehr einzahlen müssten, aber später vom Rentenniveau nicht profitieren könnten, da bis dann wieder neue Reformen nötig seien, so die Argumente. Widerstand gibt es aber auch von Westschweizer Gewerkschaften, die sich an der Erhöhung des Rentenalters für Frauen und dem tieferen Umwandlungssatz stören.

Was sagen bisherigen Trendumfragen?

Laut einer SRG-Trendumfrage hätten Anfang August 53 Prozent den der Reform zugestimmt, 42 Prozent waren dagegen und die restlichen 5 Prozent unentschlossen. Zu einem anderen Ergebnis kommt eine Tamedia-Befragung: Ein Monat vor Abstimmung lehnten 48 Prozent die Reform ab, bei 47 Prozent Ja-Stimmen und 5 Prozent Unentschlossenen. Noch deutlicher war die Ablehnung in einer cash-Umfrage im März mit 4200 Teilnehmenden. In der Umfrage, die nur "Ja" und "Nein" als Antwortmöglichkeit zuliess, lehnte 58 Prozent die Reform ab.