Die Kolumne "Gopfried Stutz" erschien zuerst im 

 

Ob in der «Arena» in «10 vor 10» oder in der Tagesschau des Schweizer Fernsehens: Die Rente der Frau war in den zurückliegenden Tagen erneut das dominierende Thema. Ob die neue und durchaus erfrischende Frontfrau der Juso oder der langjährige und mit allen Wassern gewaschene Präsident der SP – hartnäckig behaupteten sie wider besseres Wissen falsche Tatsachen.

Sie behaupten, die Frauen erhielten weniger AHV als die Männer – und deshalb sei eine Anpassung des Frauenrentenalters an jenes der Männer tabu.

So sehe ich mich dazu aufgefordert, meine Kolumne vom 26. Mai 2019 aufzufrischen und daran zu erinnern, dass die durchschnittliche ordentliche Altersrente bei Frauen höher ist als bei Männern. 2017 belief sie sich auf 1865 Franken; bei Männern betrug sie lediglich 1837 Franken – der Witwenrenten sei Dank. Und damit wir uns nicht falsch verstehen: Ich spreche nicht von der Summe, die frau und man über all die Jahre bezogen hat. Ich spreche von der AHV-Rente pro Monat.

In der eingangs genannten Kolumne zitierte ich Gewerkschaftspräsident Pierre-Yves Maillard, der nicht will, dass die AHV auf dem Buckel der Frauen saniert wird. Sylvia Locher ist Präsidentin von Pro Single Schweiz. Sie schrieb mir und fragte rhetorisch: «Auf dem Buckel welcher Frauen?»

Recht hat sie. Wenn eine Gattung wirklich benachteiligt ist, solidarisch sein muss, ohne von der Solidarität anderer profitieren zu können, dann ist es die alleinstehende Frau. «Wenn schon, dann auf dem Buckel der unverheirateten Frauen», schreibt mir die Single-Lobbyistin, «denn sie bekommen weder Witwenrenten noch sonstige Goodies, so wie unverheiratete Männer ja auch nicht.» Ihre Worte.

Am Dienstagabend erklärte SP-Präsident Christian Levrat im Fernsehen, er wolle nicht, dass Frauen, die während Jahrzehnten einen harten Job gemacht haben, das Sanierungsproblem der AHV alleine lösen müssen.

Was heisst hier alleine? Eben erst hat das Schweizer Volk Ja gesagt zur AHV-Steuervorlage, sodass jährlich zwei Milliarden in die AHV fliessen, mehrheitlich finanziert mit Lohnprozenten.

Zudem will ja der Bundesrat als Ausgleich für das höhere Rentenalter und zur Abfederung von Härtefällen während neun Jahren 700 Millionen Franken aufwenden. Offensichtlich will der Bundesrat mit dieser zweifelhaften Massnahme die Vorlage mehrheitsfähig machen. Ich fürchte, sie bewirkt das Gegenteil.

Ich erinnere an die 11. AHV-Revision. Auch sie sah eine Anpassung des Frauenrentenalters mit einer sozialen Abfederung vor. Der SP war das Zückerchen zu wenig süss. Für die SVP war die Abfederung eine bittere Pille, die sie nicht schlucken wollte. So wurde die Vorlage im Herbst 2010 bereits im Parlament dank einer unheiligen Allianz versenkt. Hoffen wir, dass sich dieses Szenario nicht wiederholt.