Ich komme auf dieses Thema zurück, weil sich National- und Ständerat in der zurückliegenden Sessionswoche einmal mehr mit dieser Thematik befassten. Der Bundesrat machte einen Vorschlag, wie die steuerliche Benachteiligung von Verheirateten zu beseitigen wäre. Der Ständerat wies den Vorschlag schon in der Herbstsession zurück, und der Nationalrat folgte ihm am Mittwoch. Und weil nun viele Jahre ins Land ziehen, ehe ein neuer Vorschlag auf dem Tisch liegen wird, verlangen die CVP-Ständeräte eine Übergangslösung, indem der Sozialabzug und der Zweiverdienerabzug für Ehepaare erhöht wird. Die Motion fand am Dienstag keine Mehrheit.
Die «Heiratsstrafe» ist in aller Munde
Gemäss der Mediendatenbank fand das Wort Heiratsstrafe in den letzten zwölf Monaten über 1400-mal Erwähnung. Vom Heiratsbonus war nur 90-mal die Rede. Ich schliesse daraus, dass männiglich über die Heiratsstrafe Bescheid weiss, über den Heiratsbonus hingegen kaum. Ich leiste hier meinen Beitrag, um dies zu korrigieren.
Als Heiratsstrafe bezeichnet die CVP jenes Phänomen, dass Ehepaare mehr Steuern zahlen als Konkubinatspaare. 700'000 Ehepaare sollen davon betroffen sein, sofern die Statistiker diesmal richtig gezählt haben. Die zweite "Strafe" gibts bei der AHV: Bei Ehepaaren darf die Summe beider Einzelrenten nicht höher sein als 150 Prozent einer Maximalrente. Man nennt dies Plafonierung.
Kommen wir also zum Heiratsbonus: Es wird gerne unterschlagen, dass Verheiratete ein Beitragsprivileg haben. Nichterwerbstätige Ehegatten sind von der Beitragspflicht befreit, wenn der eine Partner AHV-Beiträge bezahlt, ohne dass dadurch die Leistungen gekürzt würden. Für die AHV gibt es dadurch Mindereinnahmen von 200 Millionen Franken.
Deutlich stärker fallen Witwen- und Witwerrenten ins Gewicht. Sie schlagen mit jährlich 1,7 Milliarden Franken zu Buche. Nur ein Teil dieser Renten ist gerechtfertigt. Das ist aber eine andere Geschichte.
Zuschlag für Witwer
Dann gibt es auch noch einen Verwitwetenzuschlag, der die AHV-Rechnung um weitere 1,2 Milliarden Franken belastet. Das geht so: Stirbt der Ehepartner, wird die Plafonierung der Rente rückgängig gemacht, und der überlebende Teil erhält auf die Einzelrente einen Verwitwetenzuschlag von 20 Prozent. Einzelrente plus Zuschlag dürfen jedoch die Maximalrente von 2370 Franken nicht übersteigen.
Schliesslich gibts auch bei den Steuern einen verlockenden Heiratsbonus: Nicht bei der Einkommens-, aber bei der Erbschaftssteuer. Frauen und Männer zahlen auf dem Erbe ihres Ehepartners keine Erbschaftssteuer, Konkubinatspartner hingegen schon. Ausser im Kanton Schwyz.