Anwälte aus der Schweiz, den USA und Grossbritannien sprächen mit einer Reihe von Anleihe-Inhabern über mögliche rechtliche Schritte, wie die Anwaltskanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan mitteilte. Quinn Emanuel befinde sich in Gesprächen mit den Anleihebesitzern der Credit Suisse, die einen "bedeutenden Prozentsatz" des gesamten Nominalwerts der Instrumente repräsentierten. Die Kanzlei nannte aber keine Namen.

Im Zuge der Übernahme der angeschlagenen Credit Suisse durch die UBS verfügte die Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma, dass die Papiere im Zuge der Fusion von 16 Milliarden Franken auf Null abgeschrieben werden. Während die Inhaber von AT1-Anleihen der Credit Suisse leer ausgehen, erhalten die Aktionäre, die bei einem Bank- oder Unternehmenszusammenbruch in der Regel nach den Anleihegläubigern rangieren, 3,23 Milliarden Dollar.

AT1-Anleihen werden auch "CoCos" (Contingent Convertible Bonds) genannt. Dabei handelt es sich um Papiere, die zwar fest verzinst werden, aber für die Banken fast so gut wie Eigenkapital sind und deshalb auch als "zusätzliches Kernkapital" (AT1, Additional Tier-1 Capital) gelten. Sie sollten einen zusätzlichen Puffer bieten, wenn die Kapitaldecke einer Bank in der Krise zu dünn wird. In der Schweiz sehen die Anleihebedingungen vor, dass die Finma bei einer Restrukturierung nicht verpflichtet ist, die traditionelle Kapitalstrukturhierarchie einzuhalten.

Fonds, die von Lazard Freres Gestion, Pimco und GAM Investments verwaltet werden, gehörten Ende Februar zu den am stärksten in AT1-Anleihen der Credit Suisse engagierten Portfolios. Laut Quinn Emanuel wird voraussichtlich am Mittwoch eine Anhörung der Anleihegläubiger einberufen.

(Reuters)