Das Leben ist teuer, und speziell nach der Pensionierung kann der finanzielle Spielraum schwinden. Einbussen hinnehmen müssen beispielsweise Personen, die wegen längerer Erwerbsunterbrüche Löcher in der Vorsorge haben. Auch Personen, die zumindest phasenweise wenig verdient haben, werden kaum um Abstriche herumkommen.
Da wirkt die Aussicht auf einen Zuschlag zu der ordentlichen Rente lukrativ. Ein solches Plus erhält, wer seine AHV aufschiebt. Dabei verzichtet man während einem bis maximal fünf Jahren auf die Altersrente - und erhält danach einen Extrabetrag, der umso höher ist, je länger man den Rentenbezug hinauszögert. Für das folgende Beispiel wurde eine Person angenommen, die Anspruch auf die Maximalrente von 2520 pro Monat beziehungsweise 30'240 Franken im Jahr hat. Für tiefere als die höchstmögliche Rente sind die Zuschläge in Prozent gleich, in Franken sind sie freilich niedriger.
Aufschub | Zuschlag in % | Rente in CHF pro Jahr | Zuschlag in CHF pro Jahr |
---|---|---|---|
0 Jahre | 0 | 30'240 | 0 |
1 Jahr | 5,2 | 31'812 | 1572 |
2 Jahre | 10,8 | 33'506 | 3266 |
3 Jahre | 17,1 | 35'411 | 5171 |
4 Jahre | 24,0 | 37'498 | 7258 |
5 Jahre | 31,5 | 39'766 | 9526 |
Zuschläge zur AHV nach Dauer des Rentenbezugs.
Ein Aufschub um ein Jahr ergibt einen Zuschlag von 5,2 Prozent, das heisst von 1572 Franken pro Jahr respektive 131 Franken pro Monat. Wer die Rente um die maximal möglichen fünf Jahre hinauszögert, bekommt 31,5 Prozent mehr. Die Rente steigt dann von 30'240 auf 39'766 pro Jahr beziehungsweise von 2520 Franken auf 3314 Franken pro Monat.
Dabei ist klar, dass man sich den Verzicht, der zu den Zuschlägen führt, überhaupt leisten können muss - etwa, indem man weiterhin ein Erwerbseinkommen hat. Auch ist ein Rentenaufschub für Einzelpersonen je nach persönlicher Lebenserwartung und je nach Steuern mehr oder weniger sinnvoll.
Die Plafonierung spielt für Eheleute eine wichtige Rolle
Für Ehepaare spielt zudem die Plafonierung der AHV-Renten eine Rolle. Denn Verheiratete erhalten - zusammen - von Gesetzes wegen maximal 150 Prozent der regulären Rente. Für das Jahr 2025 bedeutet dies einen Höchstbetrag von 3780 Franken im Monat, während Ledigen eine Maximalrente von je 2520 Franken pro Monat zusteht. Angenommen beide Partner haben Anspruch auf die höchstmögliche Altersrente: Dann macht allein der Zivilstand einen finanziellen Unterschied von 1260 Franken monatlich respektive 15'120 Franken im Jahr. In dieser Rechnung ist die 13. AHV-Rente, die erst ab 2026 ausbezahlt wird, ausgeklammert.
Anders gesagt: Wer stets AHV-Beiträge geleistet, gut verdient, folglich Anspruch auf die Maximalrente hat sowie verheiratet ist, muss mit der Rentendeckelung rechnen - und im Vergleich zu Unverheirateten mit finanziellen Einbussen.
Wie nun wirkt sich dies auf die Zuschläge nach einem Rentenaufschub aus? Für die Antwort muss man ein paar Regeln kennen:
- Verheiratete können unabhängig von ihrem Partner entscheiden, ob sie die Rente aufschieben wollen. Es ist sogar möglich, dass ein Ehepartner die Altersrente vorbezieht und der andere sie aufschiebt.
- Nach dem Renteneintritt beider Ehepartner wird nur noch die plafonierte Rente aufgeschoben. Vorher wurde die Einzelrente aufgeschoben.
- Die in Prozent ausgedrückten Zuschläge bleiben unverändert; die Zuschlagssätze sind also nicht abhängig von einer Plafonierung, sondern nur von der Aufschubdauer. Beispielsweise erhält man ein Plus von 17,1 Prozent für einen dreijährigen Aufschub, egal ob man verheiratet ist und die Rente plafoniert wurde.
Ein Beispiel zeigt die Effekte auf. Es geht von Verheirateten aus, die beide Anspruch auf die Maximalrente haben. Diese belief sich auf 2390 Franken im Jahr 2022 sowie auf 2450 Franken in den Jahren 2023 und 2024; aktuell liegt sie bei 2520 Franken.
Nun hat die Frau ihre Rente ab März 2022 um drei Jahre aufgeschoben. Zwei Jahre später, im Frühjahr 2024 also, kam ihr Mann ins Referenzalter, sodass die Plafonierung eingesetzt hat. Daher wurde ab Frühjahr 2024 nur noch die plafonierte Rente der Frau aufgeschoben. Der Mann hingegen hat sich für den Rentenbezug entschieden.
Für die AHV-Altersleistung der Frau ergibt sich dies:
Jahr | Aufschub | Zuschlag in CHF (Satz: 17,1 %) |
---|---|---|
2022 | 10 Monate zu 2390 Franken | 114 |
2023 | 12 Monate zu 2450 Franken | 140 |
2024 | 2 Monate zu 2450 Franken | 23 |
Eintritt der Plafonierung | ||
2024 | 10 Monate zu 1838 Franken | 87 |
2025 | 2 Monate zu 1890 Franken | 18 |
Zuschlag in Franken für 3 Jahre Aufschub |
382 Franken |
Berechnung eines Zuschlags zur AHV-Rente einer verheirateten Person. Quelle: Informationsstelle AHV/IV.
Nach dem dreijährigen Aufschub erhält die Frau also 382 Franken zusätzlich. Ihre Altersrente beträgt somit 2272 Franken. Dem Mann, der die Rente nicht vertagt hatte, werden 1890 Franken ausbezahlt.
Gemeinsam kommen die Eheleute auf 4162 Franken. Diese Summe liegt über dem Plafonierungsbetrag von 3780 Franken - und wird dem Paar auch tatsächlich überwiesen. «Ein Rentenzuschlag aufgrund eines Aufschubes erhöht die Rente - egal ob Einzelrente oder plafonierte Rente - immer, ungeachtet, ob bereits die maximale AHV-Rente erreicht ist», sagt Mario Bucher, Spezialist des Vorsorgedienstleisters Pensexpert.
Es ist also möglich, durch den Rentenaufschub respektive den Zuschlag, die Deckelung der AHV zu überschreiten. Handkehrum aber wird gerade wegen der Plafonierung nicht die gleich hohe Summe erreicht, wie sie ohne Plafonierung möglich ist. Die oben angestellte Berechnung wurde hier analog weitergeführt:
Jahr | Aufschub | Zuschlag in CHF (Satz: 17,1 %) |
---|---|---|
2022 | 10 Monate zu 2390 Franken | 114 |
2023 | 12 Monate zu 2450 Franken | 140 |
2024 | 2 Monate zu 2450 Franken | 23 |
Ohne Plafonierung | ||
2024 | 10 Monate zu 2450 Franken | 116 |
2025 | 2 Monate zu 2520 Franken | 24 |
Zuschlag in Franken für 3 Jahre Aufschub |
417 Franken |
Berechnung eines Zuschlags zur AHV-Rente ohne Plafonierung. Quelle: Anlehnung an Angaben der Informationsstelle AHV/IV.
Diesfalls liegt der Zuschlag bei 417 Franken. Zusammen mit der Maximalrente werden also einige Hundert Franken mehr ausbezahlt, als die entsprechende Person - im Beispiel: die Frau - wegen der Plafonierung erhält.
Eheleute haben also Vor- und Nachteile. Durch den Rentenaufschub können sie den Höchstbetrag, der sich durch die Plafonierung ergibt, überschreiten. Die Deckelung verringert aber die insgesamt ausbezahlte Altersleistung.
Ausserdem: «Auch Eheleute müssen - wie Ledige - den Betrag, auf den sie während des Aufschubs verzichten, erst einmal wieder wettmachen. Das ist bei den allermeisten Personen in der Regel zwischen 84 und 86 der Fall, ungeachtet des Zivilstands», sagt Andreas Lichtensteiger, Geschäftsführer des Beratungsunternehmens Vermögenspartner.
Die Lebenserwartung spielt demnach eine Rolle. Das erschwert den Entscheid. Denn auch wenn es statistische Werte dazu gibt, weiss niemand genau, wie lange er oder sie lebt.