Immer wieder sorgten Fälle für Aufsehen. Einerseits hatte schlicht Pech, wer die Frist verpasste. Das bekam selbst die Eishockey-Nationalmannschaft zu spüren: Das Wappen sollte von ihren Trikots verschwinden – die Nachwehen beschäftigen die Politik bis heute. Andererseits kam es zu juristischen Streitigkeiten. Ohne Erfolg blieb etwa der Widerstand der altehrwürdigen Brasserie im Zürcher Hauptbahnhof. Das Schweizer Wappen, das jahrelang ihr Logo geprägt hatte, musste verschwinden.
Gelten für Ausländer weniger strenge Massstäbe?
Umso erstaunlicher, was man bei Besuchen im Ausland beobachten kann – es genügt schon eine Fahrt ins benachbarte Deutschland: Dort prangt das Schweizer Wappen mancherorts weiterhin an Fassaden oder wird ganz selbstverständlich in Logos aufgenommen. Blick dokumentiert – anonymisiert – mehrere aktuelle Fälle:
Da ist etwa ein Gastrounternehmen, das mit seinem grossen Verpflegungsstand, dekoriert im «Schweizer Stil», auf deutschen Weihnachts- und Wintermärkten gastiert. Unser Landeswappen findet sich gross im Logo, der Name verspricht viel Schweiz-Touch.
Bei einem Traditionshotel im süddeutschen Raum, angelehnt ans kleine Nachbarland, hängt ein Schweizer Wappen prominent an der Fassade. So ist es schon seit Jahrzehnten, das Gasthaus ist der Schweiz auch über seinen Namen eng verbunden.
Eine Kette von Haarpflege-Studios führt für ihre Produktlinie das Schweizer Wappen im Logo – auch dieses prangt stolz an den Fassaden. Die Aufmachung des Schilds erinnert schon fast an das offizielle Logo der Bundesverwaltung.
Kein Pardon hier, Milde dort?
Gelten für ausländische Betriebe weniger strenge Massstäbe? Müssen nur einheimische Betriebe mit Konsequenzen rechnen, wenn sie das Wappen gebrauchen? Immerhin ging es bei der Swissness-Vorlage, in deren Rahmen auch das Wappengesetz in Kraft trat, allen voran um den Schutz der Marke Schweiz im Ausland.
Nachfrage bei den obersten Wappenhütern in Bern. Zuständig ist das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE). Man nehme alle Hinweise aus dem Ausland ernst, betont die Behörde. «Der Fokus des IGE liegt jedoch bei der Verfolgung der Inlandfälle.»
Tatsächlich ist es um einiges komplizierter, wenn die offizielle Schweiz im Ausland wegen eines Wappen-Verstosses eingreifen will. «Die Intervention im Ausland unterscheidet sich grundlegend von den Inlandfällen.»
Denn: An sich gilt das Wappenschutzgesetz nur in der Schweiz. Internationale Abkommen dienen aber dazu, dass es auch in vielen anderen Ländern durchgesetzt werden kann. «Wie das Schweizer Wappen im Ausland geschützt ist, hängt jeweils von den national geltenden Rechtsordnungen ab», heisst es beim IGE.
In der Schweiz kann die Behörde direkt intervenieren und als Privatklägerin auch strafrechtlich vorgehen. «Im Ausland wird die Schweizer Botschaft in den jeweiligen Ländern für das IGE tätig.»
Die Durchsetzung ist laut Fachleuten oft langwierig. Es ist auch nicht unbedingt so, dass eine ausländische Behörde von sich aus aktiv wird, wenn das Schweizer Wappen missbräuchlich verwendet wird.
Das IGE selbst geht nicht auf einzelne Länder ein. Gerade Deutschland gilt jedoch als eher schwieriges Terrain, wenn ausländische Akteure entsprechende Verstösse verfolgen wollen, erklärt ein spezialisierter Anwalt gegenüber Blick. Unternehmen, die das Schweizer Wappen im Ausland seit vielen Jahren verwenden, könne man kaum böse Absichten unterstellen. «Viele dürften schlicht nicht mitbekommen haben, dass die Regeln in der Schweiz verschärft worden sind.»
Bislang drei Interventionen in anderen Ländern
Auf politischer Ebene versucht die Schweiz, mit anderen Staaten spezielle Abkommen zum Schutz von Ursprungsbezeichnungen abzuschliessen. Diese sehen zunehmend auch den Schutz des Schweizer Wappens vor – um die Regeln im Ausland verbindlicher durchzusetzen.
Und wie oft greift man von Bern aus ein? 2025 intervenierte das IGE drei Mal wegen missbräuchlicher Verwendung des Schweizer Wappens im Ausland, heisst es dazu auf Anfrage. «Diese Fälle sind noch pendent.» Aktuell sei man in Griechenland aktiv. In solchen Fällen suchen die Behörden stets eine gütliche Einigung. Nach einer Intervention der zuständigen Schweizer Botschaft verzichten die betroffenen Unternehmen in der Regel darauf, das Wappen weiter zu verwenden.
Anders ist die Lage im Inland. Hier können zusätzlich die Strafbehörden der Kantone durchgreifen: In den vergangenen Jahren wurden jeweils rund eine Handvoll Strafbefehle wegen unzulässigen Gebrauchs des Schweizer Wappens erlassen.
Dieser Artikel erschien zuerst bei Blick.ch unter dem Titel «Deutsche machen Kasse mit Schweizer Wappen ».