Hier hört in Bern der Spass auf: Das Schweizer Wappen ist streng geschützt – und für den Staat reserviert. Seit 2017 verbietet das Wappenschutzgesetz, es geschäftlich zu nutzen. Wer es trotzdem einsetzt, riskiert eine Busse oder sogar bis zu ein Jahr Haft. Denn das weisse Kreuz im roten Dreiecksschild gilt als «Ausdruck der staatlichen Macht und Würde».

Ausnahmen? Gibt es nur wenige. Unternehmen oder Verbände konnten während einer zweijährigen Übergangsfrist eine Bewilligung beantragen, sofern sie das Wappen seit mindestens 30 Jahren genutzt hatten. Der Sackmesser-Hersteller Victorinox oder der TCS erhielten eine solche Ausnahme. 

Sven Altermatt, Ringier
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