Wie eine Offenlegungsmeldung an die Schweizer Börse SIX verrät, ist die Credit Suisse bei der Versandapotheke Zur Rose eingestiegen. Sie hält 8,09 Prozent der Stimmen mittels von Erwerbspositionen und weitere 1,41 Prozent der Stimmen über Veräusserungspositionen.

Die Grossbank folgt damit der UBS. Die Erzrivalin ist schon etwas länger an Zur Rose beteiligt. Auch die grösste Schweizer Bank hält sowohl Erwerbs- als auch Veräusserungspositionen - also Rechte zum Kauf (Erwerbsrechte) beziehungsweise zum Verkauf (Veräusserungsrechte) von Titeln der Versandapotheke.

UBS schon etwas länger aktiv

Deshalb vermuten Händler auch Derivatkonstruktionen hinter den beiden Beteiligungen. Ob die beiden Grossbanken im Auftrag von Kunden oder auf eigene Rechnung handeln, ist nicht bekannt. Dass beide die Aktie von Zur Rose für sich entdeckt haben, dürfte allerdings kein Zufall sein. Denn Tagesschwankungen von 4 Prozent und mehr sind bei der Versandapotheke keine Seltenheit. Zudem ist die Aktie für ein Unternehmen dieser Grösse vergleichsweise gut handelbar. Das lädt regelrecht ein.

Gerade die UBS macht schon seit Monaten durch häufige Beteiligungsveränderungen von sich reden (der cash Insider berichtete). Während die UBS die Aktie mit "Neutral" und einem 12-Monats-Kursziel von 275 Franken einstuft, deckt die Credit Suisse zumindest nach Aussen nicht ab. Was nicht ist, könnte aber noch werden, so mutmassen Händler.

Zur-Rose-Aktie einer der Börsenüberflieger 2020

Zur Rose gilt als einer der Gewinner der Covid-19-Pandemie und profitiert damit auch von der neusten Mutation des Virus. Die Rechnung ist denkbar einfach: Je eingeschränkter das öffentliche Leben, desto öfter werden Medikamente und Kosmetikprodukte online bestellt.

Mit einem Kursplus von 150 Prozent seit Jahresbeginn zählt die Zur-Rose-Aktie an der Schweizer Börse SIX zu den diesjährigen Überfliegern. Daran wird sich wohl auch in den letzten Handelstages dieses Jahres nicht mehr viel ändern. An das Rekordhoch von Mitte Juli bei 304,50 Franken konnte die Aktie in den letzten Wochen und Monaten allerdings nicht mehr anknüpfen.