Der Goldpreis eilt von einem Rekordhoch zum nächsten. Aber nicht jede Investitionsmöglichkeit ist für alle Investierenden gleichermassen geeignet. Die physischen Anlageformen reichen vom Edelmetall als Goldbarren, Münzen oder Schmuck im Schrank, im persönlichen Bankschliessfach bis zur Einzel- oder Sammelverwahrung im Banktresor.

Andere Anlageformen wie das Edelmetallkonto, Edelmetall-ETFs mit physischer oder ohne physische Hinterlegung sowie einzelne Goldminenaktien oder deren ETF runden das Angebot ab. Jedes Produkt bringt Vor- und Nachteile mit sich. Auf diese Punkte sollte vor einem Investitionsentscheid geachtet werden: 

Aufbewahrung von physischem Gold im Bankschliessfach

Ein Bankschliessfach ist ein sicherer Aufbewahrungsort für Wertgegenstände wie Goldbarren, Münzen oder Schmuck. Hierbei handelt es sich um einen kleinen, gemieteten Tresor in einer Bank, der sich zusammen mit vielen weiteren Schliessfächern in einem Tresorraum befindet. Die Kosten belaufen sich je nach Finanzinstitut auf 70 bis 150 Franken. Die Tresorräume sind in der Regel gegen Feuer und Elementarschäden geschützt, ein Verlust oder Diebstahl kann ausgeschlossen werden.

Allerdings sind die darin gelagerten Gegenstände nicht versichert. Eine solche Versicherung muss separat abgeschlossen werden, da die Hausratversicherung oft nicht ausreicht. Im Schadensfall ist zudem die Vorlage von Nachweisen über den Inhalt des Schliessfachs zu erbringen. Das bedeutet, dass die Kaufquittung für das Goldvreneli oder den Schmuck nicht im gleichen Schliessfach aufbewahrt werden sollte. 

Gold und Münzen zu Hause aufbewahren

Kleinere Mengen Goldmünzen oder Kleinbarren können durchaus im privaten Safe zu Hause verstaut werden. Grössere Mengen Gold sollten wegen des Diebstahlrisikos oder der Möglichkeit eines Brandes nicht zu Hause aufbewahrt werden. Ebenso ist davon abzusehen, das Gold im weitläufigen Garten zu vergraben - wer weiss nach 20 Jahren noch, wo es genau vergraben wurde? Im Todesfall fehlt den Erben zudem das Wissen um den Goldschatz im Garten.

Übersteigt der Wert des Goldes mehr als 2000 Franken, ist ein Bankschliessfach die bessere Lösung. Eine Alternative ist zudem die Lagerung in einem Zollfreilager. Dies ist vor allem für Anlegerinnen und Anleger interessant, die neben Gold auch physisches Silber, Platin oder Palladium halten. Im Gegensatz zum gelben Edelmetall wird beim Erwerb des weissen Edelmetalls die Mehrwertsteuer erhoben. Mit der Lagerung in einem Zollfreilager entfällt deren Entrichtung. 

Physische Verwahrung bei der Bank

Bei der Einzelverwahrung werden die Edelmetalle bei der Bank physisch getrennt von den Beständen anderer Kunden im Tresor gelagert. Damit behält der Eigentümer ein direktes und unmittelbares Eigentumsrecht an besonderen Wertgegenständen wie seltener Sammlermünzen oder Schmuck in einem versiegelten Depot. Bei der Sammelverwahrung werden die Bestände mehrerer Kunden zusammengelegt und gemeinsam verwahrt. Anstatt Eigentümer spezifischer Barren zu sein, erhält der Bankkunde einen Miteigentumsanteil auf eine bestimmte Menge des Edelmetalls, aber nicht auf individuell identifizierbare Stücke. Diese Bündelung senkt den Verwaltungsaufwand und führt zu deutlich geringeren Gebühren, erklärt Thomas Rühl, Anlagechef der Schwyzer Kantonalbank (SZKB) auf Anfrage von cash.ch.

Die Edelmetallbestände sind sowohl bei der Einzel- wie der Sammelverwahrung rechtliches Sondereigentum. Sie erscheinen nicht in der Bankbilanz und sind somit im Falle einer Bankeninsolvenz vollständig vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Kunden können Ihre Werte jederzeit herausverlangen. Die Wahl hängt letztlich von den persönlichen Prioritäten ab: «Wer höchsten Wert auf Kontrolle und Krisensicherheit legt, wählt die Einzelverwahrung. Wer hingegen eine kosteneffizientere und flexible Lösung bevorzugt, ist mit der Sammelverwahrung besser beraten», meint der SZKB-Chefökonom.

Metallkonto bei einer Bank

Bei einem Metallkonto erwerben Investierende einen Anspruch auf eine bestimmte Menge Gold, welches bei der Bank verwahrt wird. Damit entfallen sowohl die Kosten für die physische Lagerung als auch die Mehrwertsteuer beim Kauf der weissen Metalle Silber, Platin oder Palladium. Rechtlich gilt das Konto als Forderung gegenüber der Bank.

In der Bankbilanz erscheint das Gold als Aktivum des Instituts, die Ansprüche der Kunden als Passivum. Ohne physisches Halten ist die Abwicklung von Kauf- und Verkaufsaufträgen oder Transfers effizient und kostengünstig. Darüber hinaus lassen sich die Bestände bei vielen Instituten in unterschiedlichen Gewichtseinheiten wie Unzen oder Kilogramm respektive verschiedenen Währungen wie Dollar, Euro oder Franken führen. Zudem ist eine physische Auslieferung gegen eine Kommission in den meisten Fällen möglich.

Goldfonds und ETFs

Neben dem physischen Goldhandel sind börsengehandelte Fonds, ETFs - sogenannte Exchange Traded Funds - sowie Zertifikate gängige Produkte mit einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis. Besonders physisch gedeckte Gold-ETFs wie der «Swisscanto (CH) Gold ETF» sind beliebt, da diese den Preis des gelben Edelmetalls mehr oder weniger eins zu eins abbilden und das Investment durch physische Barren in einem Tresor in der Schweiz abgesichert ist. Eine Alternative ist der «UBS Gold ETF USD», der mit tieferen Gesamtkosten als der «Swisscanto (CH) Gold ETF» aufwartet. Die Vorteile solcher ETFs sind die generell geringen Kosten, die hohe Liquidität und die einfache Handelbarkeit.

Da Gold in amerikanischen Dollars gehandelt wird, gehen hiesige Anleger ein Wechselkursrisiko ein. Abhilfe schaffen währungsgesicherte Varianten, die Kursschwankungen ausgleichen. Diese Produkte sind im Normalfall aber mit Zusatzkosten verbunden, meint Rühl von der Schwyzer Kantonalbank. Eine Möglichkeit ist der gegen Dollarschwankungen abgesicherte «UBS Gold ETF CHF». 

Goldminen sind ein Aktieninvestment

Eine indirekte Möglichkeit von Goldanlagen sind Aktien oder ETFs von Minengesellschaften. Diese Unternehmen profitieren im aktuellen Marktumfeld überproportional von steigenden Goldpreisen, da die Margen der Goldproduzenten mit jedem Preisanstieg wachsen. Anlegende erzielen so einen Hebeleffekt, der sich bei fallenden Kursen jedoch ins Gegenteil verkehrt.

Hinzu kommen unternehmensspezifische Risiken wie steigende Förderkosten oder ungünstige politische Rahmenbedingungen in Förderländern. Minenaktien gelten daher als spekulativer, eröffnen aber in guten Marktphasen attraktive Renditechancen und ermöglichen es, zusätzlich Dividenden zu erzielen, so der SZKB-CIO Rühl.

Fazit: Goldbarren und Münzen im Banktresor sind eine sichere Anlage und bleiben jederzeit im Besitz des Eigentümers. Ein Metallkontoermöglichen auf der anderen Seite einen raschen, effizienten und kostengünstigen Handel.

Wer längerfristig im gelben Edelmetall investiert bleiben will, ist mit einem Gold-ETF gut aufgehoben. Auf der anderen Seite sind Minen- oder Goldminenaktien ein langfristiges Aktieninvestment, das - im Gegensatz zu physischem Gold oder Positionen im Edelmetallkonto - im Notfall nicht sofort und vielleicht nur zu einem unvorteilhaften Preis losgeschlagen werden kann. Dafür sind diese Goldaktien im Krisenfall wohl zu illiquide.

Thomas Daniel Marti
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