Spätestens ab 2032 sollen Ehepartner einzeln besteuert werden. Die sogenannte Heiratsstrafe wird aufgrund der Abstimmung von Anfang März abgeschafft. Die Systemumstellung hat Folgen, die weit über die steuerliche Gleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Paaren hinausgehen: Die Individualbesteuerung sei kein blosser Akt der Steuergerechtigkeit, sondern «ein massiver Eingriff in die Rentabilitätsrechnung der privaten Altersvorsorge», sagt Andreas Lichtensteiger, Geschäftsführer des Finanzplanungs- und Beratungsunternehmens Vermögenspartner.
Lichtensteiger denkt zunächst an die Steuerabzüge, die bei Einzahlungen in die Säule 3a und die Pensionskasse möglich werden. Er rechnet dann aber auch mit einer bisweilen tieferen Rendite der persönlichen Einzahlungen in die Vorsorgewerke. Das Beispiel eines Ehepaares zeigt die Folgen der Individualbesteuerung für die Altersvorsorge auf.
Das Ehepaar lebt in der Stadt Zürich, beide Eheleute sind 55-jährig und konfessionslos. Gemeinsam haben sie ein steuerbares Einkommen von 150'000 Franken.
Nach momentan geltenden Regeln resultiert aus den Säule-3a-Beiträgen bis zur Pensionierung der beiden Eheleute eine Steuerersparnis von 36'400 Franken. Die Rendite, die das eingesetzte Kapital letztlich abwirft, beträgt 6 Prozent pro Jahr.
Angenommen wird ein Grenzsteuersatz von 30 Prozent für die - noch - gemeinsam besteuerten Ehepartner. Er wird sich verändern, nachdem die Individualbesteuerung in einigen Jahren eingeführt sein wird.
Diese Veränderung geht einerseits auf die separate Veranlagung, andererseits auf die unterschiedlich hohen Einkommen der beiden Stadtzürcher zurück.
Der Mann, dessen Einkommen 120'000 Franken beträgt, wird weiterhin zu 30 Prozent besteuert. Die Frau, deren Einkommen bei 30'000 Franken liegt, wird neu auf einer tieferen Progressionsstufe zu 12 Prozent besteuert. Das gesamte Steuerersparnis der 3a-Einzahlungen beläuft sich auf nunmehr 24'000 Franken.
Das Paar büsst durch die Systemumstellung 12'400 Franken an Steuervorteilen allein bei der Säule 3a ein. Zudem lösen die Einzahlungen der Ehefrau eine Rendite von noch 2,3 Prozent pro Jahr aus. Referenzwert hierzu ist die 6-prozentige Rendite, die unter dem Status quo, also bei gemeinsamer Steuerveranlagung, erzielt wurde. «Insbesondere für den Partner mit dem geringeren Einkommen stellt sich die Sinnfrage der gebundenen Vorsorge neu», sagt Lichtensteiger.
Auch Einkäufe in die Pensionskasse werden erfasst
Finanzielle Effekte hat der Wechsel hin zur Individualbesteuerung auch auf die zweite Säule der Altersvorsorge, auf die Pensionskasse also. Dabei stehen insbesondere die Einkäufe im Fokus.
Damian Gliott, Mitgründer von Vermögenspartner und erfahren in der Pensionierungsplanung, macht das Beispiel konfessionsloser Eheleute, die über ein gemeinsames steuerbares Einkommen von 200’000 Franken verfügen. Insgesamt besteht ein Einkaufspotenzial von 150'000 Franken. Davon entfallen 50'000 Franken auf die Pensionskasse der Ehefrau und 100'000 Franken auf die Pensionskasse des Ehemannes.
Gemäss der aktuellen Regelung zur gemeinsamen Besteuerung der Eheleute beläuft sich die Steuerersparnis aufgrund der Einkäufe auf 52'500 Franken. Dabei liegt die Grenzsteuerbelastung bei 35 Prozent.
Sie wird sich nach der Abschaffung der Heiratsstrafe wiederum verändern, und zwar je nachdem, wie ungleich oder gleich die Einkommen der beiden Partner sind.
- Ungleiche Verteilung: In diesem Fall beträgt das Einkommen des Ehemannes 175'000 Franken; der Grenzsteuersatz bleibt bei 35 Prozent. Das Einkommen der Ehefrau liegt bei 25'000 Franken und damit auf einem tieferen Progressionsniveau als das Einkommen des Mannes. So sinkt der Grenzsteuersatz der Frau nach dem Wechsel auf die Individualbesteuerung auf 10 Prozent. Und dadurch reduziere sich die gesamte Steuerersparnis aus den Einkäufen auf 40'000 Franken, folgert Gliott. Der Verlust gegenüber den ursprünglichen Steuervorteilen (52'500 Franken) mache 12'500 Franken aus.
- Gleiche Verteilung: Haben die beiden Partner ein ungefähr gleich hohes Einkommen von zirka 100'000 Franken, fällt der Grenzsteuersatz auf 26 Prozent. Somit verringere sich die gesamte Steuerersparnis aus den Einkäufen auf 39’0000 Franken, so Gliott. Der Verlust gegenüber den Steuervorteilen von zuvor 52'500 Franken beträgt laut dem Experten 13'500 Franken.
Einkäufe in die Pensionskasse sollen in erster Linie die persönliche Vorsorge stärken und sind daher nicht primär ein Steuersparvehikel. Allerdings sind die Steuern durchaus relevant, da es sich um Geld handelt, das an den Staat fliesst und nicht mehr im eigenen Besitz ist.
Wer seine Finanzen also beisammen halten will, wird Einzahlungen in die zweite und dritte Säule zu Vorsorgezwecken, doch auch steuerlich möglichst günstig vornehmen.
Was Eheleute finanzplanerisch optimieren können
In der Umstellung auf die Individualbesteuerung ist nun eine Frage wegweisend: Welcher der beiden Ehepartner hat wann welchen Grenzsteuersatz? Beispiele dazu sind:
| Einkommen (in CHF) | Grenzsteuersatz Status quo (in %) | Grenzsteuersatz nach Systemumstellung (in %) | |
|---|---|---|---|
| Ehepaar | 200’000 | 35 | |
| Ehemann | 175'000 | 35 | |
| Ehefrau | 25'000 | 10 |
Tabelle: Beispiel zum Effekt der Umstellung auf die Individualbesteuerung. Quelle: Vermögenspartner.
Im momentan geltenden System, dem Status quo, werden Ehepartner gemeinsam besteuert - das zusammen erzielte Einkommen von 200'000 Franken unterliegt einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent.
Nach der Umstellung auf die Individualbesteuerung werden der Ehemann und die Ehefrau separat veranlagt. Für das Einkommen des Mannes (175'000 Franken) wird der Grenzsteuersatz bei 35 Prozent bleiben. Für das Einkommen der Frau (25'000 Franken) wird neu ein Satz von 10 Prozent gelten.
Das Paar überlegt sich daher, wer von ihnen wann Einkäufe in die Pensionskasse machen soll. Gliott rät, zunächst die Einkäufe der Ehefrau vorzunehmen und die Einkäufe des Ehemannes auf die Zeit nach der Systemumstellung zu verschieben.
Hintergrund dessen ist der Grenzsteuersatz, der bei der Frau in Zukunft tiefer ist als heute und beim Mann gleich hoch bleibt. Deshalb profitiert das Einkommen des Mannes in Zukunft weiterhin vergleichsweise stark von den Abzügen, die durch die Einkäufe möglich werden. Hingegen: Die Abzüge, welche die Frau geltend machen kann, werden inskünftig weniger schwer ins Gewicht fallen.
| Einkommen (in CHF) | Grenzsteuersatz Status quo (in %) | Grenzsteuersatz nach Systemumstellung (in %) | |
|---|---|---|---|
| Ehepaar | 200'000 | 35 | |
| Ehemann | 100'000 | 26 | |
| Ehefrau | 100'000 | 26 |
Tabelle: Beispiel zum Effekt der Umstellung auf die Individualbesteuerung. Quelle: Vermögenspartner.
Wenn beide Partner in etwa gleich viel verdienen, werden sie inskünftig den gleich hohen Grenzsteuersatz haben. Im Beispiel wird er von momentan 35 Prozent (gemeinsame Besteuerung) auf je 26 Prozent (individuelle Besteuerung) fallen. Der Ehemann und die Ehefrau profitieren steuerlich von den durch die Pensionskasseneinkäufe möglich werdenden Abzüge momentan stärker als in Zukunft. Es bietet sich an, die Einkäufe also vor der Systemumstellung zu tätigen und so die grösseren Steuervorteile zu realisieren.
| Einkommen (in CHF) | Grenzsteuersatz Status quo (in %) | Grenzsteuersatz nach Systemumstellung (in %) | |
|---|---|---|---|
| Ehepaar | 150'000 | 30 | |
| Ehemann | 120'000 | 30 | |
| Ehefrau | 30'000 | 12 |
Tabelle: Beispiel zum Effekt der Umstellung auf die Individualbesteuerung. Quelle: Vermögenspartner.
Deswegen kann es sinnvoll sein, «in den letzten Jahren vor der Umstellung die Beiträge nur noch in die Säule 3a der weniger verdienenden Person einzuzahlen», wie Gliott sagt. Denn: Der Partner, der mehr verdient, wird in Zukunft einen höheren Grenzsteuersatz haben. Deshalb hat dieser Partner nach der Systemumstellung die grösseren Vorteile, wenn er neben den 3a-Einzahlungen für die jeweils laufenden Jahre auch die Lücken aus den zurückliegenden Jahren angehen kann.

