Santhera will die Aktien, wie bereits bekannt, in einem "Reverse Split" zusammenlegen. Dem Vorhaben hatte die Generalversammlung am vergangenen Dienstag zugestimmt. Zehn alte Aktien sollen in einer neuen Aktie zusammengefasst werden. Der letzte Handelstag der bisherigen Aktien sei damit am (morgigen), teilte die Biotechfirma am Donnerstag mit.

Die Aktienzusammenlegung könne für einzelne Aktionäre zu Bruchteilen von neuen Namenaktien führen. Dies sei der Fall, wenn Aktionäre am letzten Handelstag, dem 30. Juni, eine nicht durch 10 teilbare Anzahl an Santhera-Aktien halten. Dabei sollen die verbleibenden Aktienbestände zwischen 1 Aktie und 9 Aktien abgerundet und in bar abgegolten werden. Die Bruchteilsentschädigung entspreche einem dreitägigen volumengewichteten Durchschnittskurs der Santhera-Aktie an der SIX vor dem Ex-Datum der Aktienzusammenlegung.

(AWP)