Oberflächlich betrachtet sind Pensionskasseneinkäufe eine einfache Sache. Man nimmt einige tausend oder auch zehntausend Franken, schickt diese an die Kasse, freut sich über das höhere Altersguthaben und zieht den einbezahlten Betrag gleich auch noch von den Steuern ab.
Tatsächlich aber werfen die freiwilligen Einlagen in die zweite Säule komplexere Fragen auf, als man bei einer flüchtigen Beschäftigung damit vermuten kann. Noch eher leicht herauszufinden ist, wie gross die maximale Einkaufssumme überhaupt ist. Die Zahl steht im Vorsorgeausweis, den die Pensionskasse einem Jahr für Jahr zuschickt. Anspruchsvoller wird es, wenn etwa die eigene finanzielle Ausgangslage, die Lage der Pensionskasse sowie steuerliche Gesichtspunkte angegangen werden.
Die eigene finanzielle Lage überblicken
Angenommen, eine Person hat 50'000 Franken zur Verfügung und überlegt, ob sie diese Summe für einen Pensionskasseneinkauf verwenden soll. Wegweisend zu wissen ist hierbei, dass einbezahltes Geld grundsätzlich bis zur Pensionierung gebunden ist. Ausnahmen gelten für den Erwerb von Wohneigentum und die Gründung eines eigenen Unternehmens.
Daher sollte man stets sorgfältig abschätzen, ob man das Geld zeitnah benötigt, zum Beispiel für die Familie, für ein neues Auto, eine umfassende Weiterbildung oder eine längere Reise.
Der Umstand, dass das einmal einbezahlte Mittel in der Regel nicht mehr verfügbar sind, spricht häufig für Einkäufe ab dem 50. oder sogar erst ab dem 55. Altersjahr. Zu diesem Zeitpunkt ist der finanzielle Spielraum oftmals grösser, etwa weil die Kinder ausgeflogen sind oder man bereits geerbt hat. Speziell aber dauert es nicht mehr allzu lange bis zur Pensionierung. Entsprechend ist eine Planung grösserer Ausgaben - einschliesslich der Abstimmung mit den Pensionskasseneinkäufen - eher möglich.
Ein wichtiger Punkt, der sich um den Vorbezug von Pensionskassengeld dreht: Wer Geld aus der zweiten Säule für Wohneigentum genommen hat, muss dieses zuerst zurückbezahlen, bevor er oder sie freiwillige Einkäufe vornehmen darf.
Relevante Parameter der Pensionskasse einschätzen
Drei Parameter geben Auskunft, ob freiwillige Einlagen in die zweite Säule sinnvoll sind oder nicht: Der Deckungsgrad der Pensionskasse, die Verzinsung und der Umwandlungssatz.
- Der Deckungsgrad setzt das Vermögen ins Verhältnis zu den Verpflichtungen der Kasse und beschreibt so die finanzielle Stabilität der Vorsorgeeinrichtung. «Bei einem Deckungsgrad von 110 Prozent und höher ist die Pensionskasse finanziell so gesund, dass Einkäufe bedenkenlos gemacht werden können», sagt Mario Bucher, Spezialist beim Vorsorgedienstleister Pensexpert. Ein Deckungsgrad von 100 oder tiefer deutet hingegen auf eine finanzielle Schieflage der Pensionskasse hin. Zurückhaltung ist angezeigt.
- Die Verzinsung gibt an, um wie viel das Vorsorgeguthaben pro Jahr steigt. Hohe Sätze sprechen somit für freiwillige Einkäufe. Dabei zeigt ein Blick auf die Verzinsung in den vergangenen Jahre zwar, ob eine Kasse eher hohe oder eher tiefe Sätze gewährt. Eine Garantie für die Zukunft gibt es jedoch nicht, da die Verzinsung Jahr für Jahr neu festgelegt wird. Zuletzt hat die typische Schweizer Pensionskasse eine vergleichsweise hohe Verzinsung gewährt. Gemäss Angaben des Beratungsunternehmens Complementa wurden die Altersguthaben im Jahr 2025 durchschnittlich zu 4,3 Prozent und damit höher als im Mittel der letzten zwei Jahrzehnte verzinst. Evident ist insofern auch, dass Einlagen in die Pensionskasse deutlich attraktiver sind als Einzahlungen auf ein privates Sparkonto.
- Der Umwandlungssatz gibt vor, wie hoch bei der Pensionierung die Rente aus dem zuvor aufgebauten Alterskapital ausfällt. Wer also die Rente bezieht und einer Kasse mit hohem Umwandlungssatz angeschlossen ist, kann durch freiwillige Einzahlungen die Altersrente weiter steigern. Nicht so, wenn der Umwandlungssatz tief ist. Bei einem niedrigen Satz wird man abwägen, ob man freiwillige Einkäufe ganz vermeidet, durch solche sein Alterskapital so weit aufstockt, dass doch noch eine akzeptable Rente resultiert, oder statt der Rente das Kapital bezieht.
Sperrfrist beim Kapitalbezug bedenken
Nach einem Pensionskasseneinkauf gilt von Gesetzes wegen eine dreijährige Sperrfrist für den Kapitalbezug. Wer innerhalb dieser drei Jahre das Altersguthaben als Kapital oder in Mischform aus Rente und Kapital dennoch bezieht, läuft in ein Nachsteuerverfahren hinein. Er oder sie muss die dank den Einkäufen gesparten Steuern zurückzahlen. Wer also plant, bei der Pensionierung das Altersguthaben ganz oder teilweise als Kapital auszahlen zu lassen, sollte in den letzten drei Jahren vor dem Bezug keine Einkäufe mehr tätigen.
Das Alter als zentrale Grösse bei den Pensionskasseneinkäufen verstehen
Das Alter ist in den Überlegungen zu Pensionskasseneinkäufen einen zentrale Grösse. An ihm hängen die Höhe des Einkommen und daher die steuerlichen Aspekte sowie die Dauer bis zur Pensionierung und somit die Bindung des Kapitals.
In der Regel ist das steuerbare Einkommen Mitte 50 am höchsten. «Darum bringen Einkäufe in diesem Alter die grösste Steuerersparnis», erklärt Mario Bucher von Pensexpert. Ab Mitte 50 sei auch die Bindung des Kapitals in der zweiten Säule kein Nachteil mehr, «da die Zeit bis zum Renten- oder Kapitalbezug kurz ist und kaum mehr grosse zusätzliche finanzielle Verpflichtungen auftauchen».
Einkäufe in jungen Jahren, zum Beispiel als 30-jährige Person, machen laut dem Vorsorgeexperten Sinn, wenn genug Geld vorhanden ist und keine anderen finanziellen Ziele als die Altersvorsorge angestrebt werden. Dann greift aufgrund der vergleichsweise langen Dauer bis zur Pensionierung auch der Zinseszinseffekt. Aber: «Wer noch ein Eigenheim erwerben, eine Familie gründen oder eine Weltreise unternehmen will, sollte sich bei den Einkäufen zurückhalten.»
Die steuerlichen Folgen von Einkäufen überblicken
Die Summe, die in die Pensionskasse eingeschossen wird, darf von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Daher und aufgrund der Steuerprogression sind Einkäufe besonders für Leute mit hohem Einkommen interessant.
Bucher rät allerdings, nicht die ganze Einkaufslücke auf einmal zu schliessen, auch wenn das Geld zur Verfügung stünde. Steuerlich mache es oft am meisten Sinn, die Einkaufe in die zweite Säule über verschiedene Jahre zu verteilen. Denn so werde die Steuerprogression über mehrere Jahre hinweg gebrochen. Eine Betrachtung im Einzelfall ist notwendig, da sich Einkommen, Steuersätze und Steuerprogression von Person zu Person und von Wohnort zu Wohnort unterscheiden.
Pensionskasseneinkäufe und 3a-Einzahlungen aufeinander abstimmen
Verfügbare Mittel können wahlweise in die zweite oder in die dritte Säule einbezahlt werden. Mario Bucher empfiehlt, zuerst die Säule 3a zu äufnen. Diese sei flexibler, begründet er. Bei 3a-Wertschriftenlösungen kann man selber über die Anlagestrategie bestimmen und beispielsweise Fonds mit unterschiedlich hohen Anteilen von Aktien und Anleihen wählen. Bei den Pensionskassen entscheidet der Stiftungsrat über die Anlagestrategie.
In den Säule 3a können zudem mehrere Töpfe parallel aufgebaut werden. Der Vorteil dessen ist, dass man vor der Pensionierung einen Topf nach dem anderen auflösen und so die Steuerlast der Kapitalbezugssteuer verringern kann.
Die Summe, die man in die dritte Säule entrichten kann, ist allerdings beschränkt - derzeit auf 7258 Franken. Daher bieten sich ein gestuftes Vorgehen an: Zunächst geschehen die Einzahlung bis zum Maximalbetrag in die Säule 3a, anschliessend die die Einlagen in die Pensionskasse. Voraussetzung dafür ist, dass ausreichend Geld verfügbar ist.
Einkaufsmöglichkeiten erweitern
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie man die Summe für freiwillige Einkäufe erhöhen und so seinen Spielraum erweitern kann. Bucher nennt den Einkauf in eine vorzeitige Pensionierungslücke. Das bedeutet: «Wenn jemand früher als ordentlich in Pension gehen will, kann diese Lücke ‹vorfinanziert› werden.»
Ein zweiter Weg zu erweiterten Einkaufsmöglichkeiten ist der Wechsel auf einen höheren Wahlplan. An diesem Entscheid hängen aber auch andere Pensionskassen-Parameter, unter anderem die Beitragssätze. Eine sorgsame Prüfung vor einem Wahlplanwechsel ist ratsam.
Bucher von Pensexpert hat einen abschliessenden Tipp für die Versicherten: «Mut haben, die eigene Pensionskasse anzurufen und Fragen zu stellen». Ihm ist aufgrund seiner Praxis bewusst, dass Leute sich oftmals scheuen, mit Fragen direkt auf die zuständigen Stellen der Pensionskasse zuzugehen. Dabei aber sei bei vielen Personen gerade das Guthaben in der Pensionskasse der grösste finanzielle Topf überhaupt.

