Im Jahr 2026 kann man erstmals eine Beitragslücke in der Säule 3a füllen und so seine Altersvorsorge stärken. Möglich ist vorerst eine Nachzahlung für 2025, sofern damals nicht der Maximalbetrag zur Seite gebracht wurde.

In Zukunft werden solche Einkäufe für die jeweils zehn zurückliegenden Jahre erlaubt sein. Die entsprechende Regeländerungen gehen auf einen mittlerweile ins Gesetz eingeflossenen Vorstoss im Bundesparlament zurück.

Die Aussicht auf eine Stärkung der eigenen Vorsorge durch die Nachzahlungen wirkt überzeugend. Sie ist aber erstens an Bedingungen geknüpft und bringt zweitens eine Abwägung mit sich: Wo soll man Geld, das man zur Verfügung hat, hineinstecken - in die dritte Säule oder in die Pensionskasse? Dabei geht es um Beiträge, die man neben den Jahr für Jahr laufenden 3a-Einzahlungen beziehungsweise neben dem monatlich vom Lohn entrichteten Pensionskassengeld aufwendet.

Dazu wird es keine für alle gültige exakte Antwort geben, da sich die Situation von Person zu Person unterscheidet. Deshalb hat cash.ch einen Leitfaden zur persönlichen Entscheidungsfindung zusammengestellt. Dies sind die zentralen Punkte:

Rente oder Kapital?

«Die Säule 3a kennt keine Rente», hält Mario Bucher, Spezialist des Vorsorgedienstleisters PensExpert fest. Das Geld aus dem 3a-Konto oder dem 3a-Fonds fliesst einem grundsätzlich ausschliesslich als Kapital zu, und zwar frühestens ab dem 60. Altersjahr.

In der zweiten Säule ist ein Bezug des angesparten Pensionskassenguthabens in Form einer Rente, des Kapitals oder einem Mix dieser beiden Varianten möglich.

Dass eine Rente nur aus der Pensionskasse, nicht aber aus der Säule 3a bezogen werden kann, bedeutet: Wer sich für die Rente und gegen das Kapital entscheidet, wird Geld, das er oder sie verfügbar hat, eher für Einkäufe in die Pensionskasse und nicht für Nachzahlungen in die dritte Säule verwenden.

Umgekehrt: Wer weiss, dass er das Kapital nimmt, ist in seiner Abwägung zwischen Pensionskassen- und 3a-Einkäufen offener.

Freilich gibt es andere Gesichtspunkte, die man in der Entscheidung «Rente oder Kapital» bedenken wird, zum Beispiel: Überwiegt das Bedürfnis nach Sicherheit oder der Wunsch, sein Vorsorgegeld eigenverantwortlich und flexibel anzulegen? Und hat man die dazu notwendigen Kenntnisse? Ist der Umwandlungssatz der Pensionskasse hoch genug, dass eine als angemessen befundene Rente aus dem Altersguthaben resultiert oder ist er so tief, dass ein Kapitalbezug vorteilhafter erscheint? Die Angaben im Vorsorgeausweis geben dazu Auskunft.

Teilbezug von 3a-Guthaben

Ein vorzeitiger Teilbezug ist zwar schon heute möglich, aus der Pensionskasse wie auch aus der dritten Säule der Altersvorsorge. Dies aber nur unter Umständen, beispielsweise wenn man Wohneigentum erwerben will.

Eine Novelle soll den Spielraum erweitern. Das Parlament in Bern hat einem Vorstoss zugestimmt, der Teilbezüge von Geldern aus der dritten Säule ermöglichen will. «Dies würde es erlauben, in einem einzigen Konto (...) für die Vorsorge anzusparen und das Vermögen gestaffelt zu beziehen», schreibt der Urheber des Vorstosses.

Nachdem der Nationalrat und der Ständerat das Ansinnen schon gutgeheissen haben, wird der Bundesrat nun eine entsprechende Vorlage ausarbeiten.

Rendite: Wo ist das Geld ertragsbringender eingesetzt?

Ein 3a-Sparkonto wirft aufgrund der tiefen Zinsen zurzeit fast nichts mehr ab, es ist aber nicht den Schwankungen der Finanzmärkte ausgesetzt. Bei einer 3a-Wertschriftenlösung spielt für die erwartbare Rendite eine Rolle, wie hoch insbesondere Aktien und Anleihen gewichtet werden. So vermehrt sich das Guthaben über den Kapitalmarkt mehr oder weniger zügig.

Demgegenüber verzinsen die Pensionskassen das Altersguthaben tendenziell hoch oder vergleichsweise tief. Über die Verzinsung entscheiden sie weitgehend selbst, sie müssen aber die vom Bundesrat festgelegte Mindestverzinsung - derzeit 1,25 Prozent für das obligatorische Vorsorgevermögen - beachten.

Somit stellt sich die Frage: Wo sind die verfügbaren Mittel, die man in die Säule 3a nachträglich einschiessen oder für Pensionskasseneinkäufe nutzen kann, ertragsbringender eingesetzt? «Der Erfahrung nach ist die langfristige Rendite des Kapitalmarkts - vor allem bei hohem Aktienanteil - grösser als die Verzinsung der Pensionskasse», sagt Mario Bucher. Demnach spricht die Rendite für Nachzahlungen in eine Wertschriftenlösung der Säule 3a und weniger für einen Pensionskasseneinkauf, sofern man sich für eine der Optionen entscheidet.

Steuernachteile ausgleichen

Säule-3a-Guthaben werden einem - bislang - nur ganz ausbezahlt. Grosse Summen werden aufgrund der Progression steuerlich überproportional belastet. Dies kann man nur abfedern, wenn man früh genug mehrere 3a-Töpfe führt und dann einen nach dem anderen auflöst. So wird die Gesamtsumme aufgeteilt, jeder Teil beim Bezug separat besteuert und die Progression gebrochen.

Ein ähnlicher Teilbezug ist auch in der zweiten Säule möglich, insbesondere durch eine Teilpensionierung. Dieser Weg ist allerdings von der eigenen Lebensplanung und der Bereitschaft der Arbeitgeber abhängig, eine solche Weiterbeschäftigung zu ermöglichen.

Folglich wird man sich bei Einkäufen in die zweite oder die dritte Säule aus rein steuerlicher Sicht frühzeitig überlegen, ob man eher auf mehrere 3a-Töpfe setzt beziehungsweise wie man die persönliche Pensionsplanung gestaltet.

Ansonsten gilt ohnehin: Jede ordentliche Einzahlung, seien es die Jahr für Jahr laufenden 3a-Beiträge oder Pensionskasseneinkäufe, sind von der Einkommenssteuer abziehbar.

Wahl der Anlagestrategie

Wie werden die Mittel, die man für Einkäufe einsetzt, am Kapitalmarkt angelegt? Die Pensionskassen legen die Anlagestrategie selbst fest, die einzelnen Versicherten haben darauf in klassischen Pensionskassenlösungen keinen Einfluss.

Die dritte Säule bietet mehr Freiheit und verlangt mehr eigenverantwortliches Entscheiden: 3a-Fonds der unterschiedlichen Anbieter kennen verschieden hohe Gewichtungen von Aktien und Anleihen. Je risikoreicher man vorgehen kann und will, je höher die angepeilte Rendite sein soll, desto höher wird der Aktienanteil sein.

Gerade bei einem Anlagehorizont von mehreren Jahrzehnten bis zur Pensionierung hat man eine weitere Perspektive: Ein hoher Aktienanteil, solange man jünger ist und Verluste noch gut ausgleichen kann - ein tieferer Aktienanteil und mehr Sicherheit, wenn man dem Ruhestand nahe gekommen ist. So beugt man Verlusten vor, die man vor der Pensionierung nicht mehr ausgleichen kann.

Fristen als mitentscheidender Punkt

In der zweiten Säule gilt eine Sperrfrist: Einbezahlte Mittel sind für drei Jahre nicht als Kapital abrufbar. Die dritte Säule kennt eine solche Sperrfrist nicht. Das ist ein mitunter ausschlaggebender Punkt: «Kurz vor der Pensionierung sollte man zuerst Einkäufe in die Pensionskasse vornehmen, da diese eine Sperrfrist von drei Jahren kennt», rät Bucher.

Indes: Momentan sind 3a-Nachzahlungen nur für das Jahr 2025 möglich. In Zukunft wird man Lücken der jeweils vergangenen zehn Jahre auffüllen - eine Frist wird man dann also auch hier im Auge behalten müssen.

Einzahlbare Beträge sind beschränkt

Die neu möglichen 3a-Nachzahlungen ändern nichts an der pro Jahr maximal entrichtbaren Summe. Sie liegt derzeit bei 7258 Franken. Rückwärts gerichtete Einkäufe können über diesen Höchstbetrag hinaus geleistet werden - bis zum Maximalbetrag des Jahres, in dem man eine Lücke hat und füllen will. Somit kann eine Person für das Jahr 2026 maximal zweimal 7258 Franken in die dritte Säule einzahlen – sofern im Jahr 2025 überhaupt eine entsprechende Lücke entstanden ist.

In der zweiten Säule sind die Einkaufsmöglichkeiten in der Regel höher; der Vorsorgeausweise macht genaue Angaben dazu. Die erlaubten Einkäufe können mehrere zehntausend Franken und auch sechsstellige Beträge ausmachen. Speziell wenn aufgrund eines langen Studiums oder einer längeren Absenz vom Arbeitsmarkt Beitragsjahre fehlen und man zudem einen höheren Wahlplan hat, sind die Einkaufsgelegenheiten umfangreicher als die 3a-Zahlungen.

Wer demnach einen sehr hohen Betrag für die Altersvorsorge verwenden will, wird einen Pensionskasseneinkauf eher ins Auge fassen als eine 3a-Nachzahlung. Es sei denn: Man schöpft zunächst den Rahmen der dritten Säule aus und steckt den dann noch verfügbaren Teil in die Pensionskasse. Somit können auch beide Säulen der Altersvorsorge gespeist werden.

Grundregeln zu den 3a-Nachzahlungen

Neben der Abwägung, ob Pensionskasseneinkäufe oder 3a-Beitragslücken gefüllt werden - für die Nachzahlungen in die dritte Säule gilt: Entscheidendes verbirgt sich im Detail. Denn die Nachzahlungen sind grundsätzlich an mehrere Bedingungen geknüpft. Eckpunkte sind:

  • Bevor man eine Lücke aus zurückliegenden Jahren angeht, muss man den Maximalbetrag im aktuell laufenden Jahr entrichtet haben.
  • Nur ab 2025 entstehende Lücken können geschlossen werden. Versäumte Zahlungen aus früheren Jahren - 2019 zum Beispiel - können also nicht aufgeholt werden.
  • Beitragslücken, die mehr als zehn Jahre zurückliegen, können nicht mehr durch einen Einkauf ausgeglichen werden. Ein Fehlbetrag des Jahres 2025 bleibt somit bestehen, wenn er nicht nicht bis Mitte der 2030er-Jahre nachgeholt wurde.
  • Die maximale Einkaufssumme entspricht dem Maximalbetrag, den man in die Säule 3a einzahlen kann, im Jahr 2026 also 7258 Franken.
  • Eine Lücke kann nur durch eine einmalige Zahlung gefüllt und nicht über mehrere Jahre verteilt geschlossen werden. Jedoch ist es erlaubt, mehrere Jahre mit Fehlbeträgen zugleich abzudecken - so, dass man beispielsweise im Jahr 2030 nachträglich die Rückstände der Jahre 2025 und 2027 aufholt.
  • Eine Säule-3a-Nachzahlung ist nur möglich, solange noch kein 3a-Konto infolge Alters (ab 60) bezogen und aufgelöst wurde.
  • Wer einen Einkauf tätigen möchte, muss zu Beiträgen in die Säule 3a berechtigt sein. Er muss also über ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz verfügen, und zwar sowohl im Jahr, in dem der Einkauf stattfindet, als auch im Jahr, für das nachträglich Beiträge einbezahlt werden wollen.

Tipp

Oft wird man sich nicht mehr ganz genau erinnern, ob man in einem zurückliegenden Jahr den 3a-Maximalbetrag ausgeschöpft hat beziehungsweise wie viel man einbezahlt hat und wie gross die Lücke war.

Da Nachzahlungen inskünftig für die jeweils zehn zurückliegenden Jahre möglich sind, wird ein Vermerk in der persönlichen Finanzübersicht ein zügiges Nachvollziehen erleichtern.

 

Reto Zanettin
Reto ZanettinMehr erfahren