Die Behörde klärt ab, ob Interroll gegen Vorschriften zur Ad hoc-Publizität verstossen hat.
Vorabklärungen hätten genügend Anhaltspunkte geliefert, die auf eine Verletzung der Vorschriften hindeuten würden, teilte die SER am Donnerstag mit. Aus diesem Grund habe man die Untersuchung eröffnet.
Beim möglichen Verstoss geht es laut SER insbesondere um die Pflicht, zur zeitgerechten Publikation des am 22. März 2019 publizierten Geschäftsberichts.
(AWP)