Zwar dauert es noch einige Wochen, bis die Steuererklärung ins Haus flattert. Bei vielen Leuten werden sogar noch Monate vergehen, bevor sie sich mit dem eher unbeliebten Ausfüllen der Papiere beschäftigen.

Doch das kann in Bezug auf das Sparpotenzial bei Steuern ins Geld gehen. Denn genauso wie eine seriöse Finanzplanung einen langfristigen Horizont braucht, optimiert man seine Steuern nicht von heute auf morgen. Auch wenn sich das Jahr bereits dem Ende zuneigt, ist es noch nicht zu spät, einige wichtige Dinge zu beachten. In den meisten Fällen braucht es dazu nicht einmal ein grosses Know-how.

Säule 3a: Vergleichen und einzahlen

Noch bis Ende Jahr kann man Geld in die Säule 3a einzahlen. Die Beiträge können vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Für Angestellte beträgt der Maximalbetrag 6'768 Franken. Für Selbstständige, die keiner Pensionskasse angehören, sind es 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens oder maximal 33'840 Franken. Ein Rechenbeispiel: Bei einem steuerbaren Einkommen von 75'000 Franken können pro 1'000 Franken Einzahlung rund 200 Franken Steuern gespart werden. Bei höheren Einkommen nimmt das Sparpotenzial sogar noch zu. Zudem sind die Zinserträge auf dem Säule-3a-Vermögen komplett steuerfrei und das so angesparte Geld ist in der Steuererklärung beim Vermögen nicht aufzuführen.

Die 3a-Zinsen sind in jüngster Zeit stark unter Druck geraten. Je nach Anbieter variieren sie derzeit zwischen 0 und 1 Prozent. Regelmässiges Vergleichen und allfälliges Wechseln kann sich deshalb lohnen (einen aktuellen Zinsvergleich finden Sie hier). Noch mehr profitiert, wer bereits Anfang Jahr auf das Säule-3a-Konto einbezahlt. Für das kommende Jahr ändern sich die abziehbaren Beträge nicht.

Vorsicht bei 3a-Fonds: Zwar machen Anbieter derzeit intensiv Werbung mit attraktiven Renditen von mehr als 5 Prozent pro Jahr. Aber die teilweise hohen Gebühren können über die Jahre den Steuervorteil wegfressen. Denn sie fallen jedes Jahr auf das Fondsvermögen und die erzielten Renditen an, auch wenn kein frisches Geld in den Fonds fliesst. Es macht deshalb in den meisten Fällen mehr Sinn, ein einfaches 3a-Konto zu führen und dort vom Steuerabzug zu profitieren. Für ein Aktieninvestment bietet sich hingegen viel eher der Weg über Einzeltitel oder einen kostengünstigen ETF an.

Pensionskasse: Dreifacher Profit

Das freiwillige Einzahlen in die Pensionskasse (PK) lohnt sich in Bezug auf die Steuern gleich dreifach: Erstens kann die entsprechende Summe von den Steuern abgezogen werden. Zweitens ist das PK-Kapital nicht von den Vermögenssteuern betroffen. Drittens sind die anfallenden Dividenden- und Zinserträge steuerfrei. Der Nachteil dabei: Das eingesetzte Geld ist bis zum Pensionierungszeitpunkt gebunden.

Doch freiwillige Beiträge in die Pensionskasse sind nicht nur aus steuerlichen Gründen überlegenswert. Damit können auch Beitragslücken geschlossen, schrumpfende Renten aufgebessert und Frühpensionierungen finanziert werden (mehr Informationen dazu und weitere Rechenbeispiele finden Sie hier und hier).

Weitere wichtige Punkte: Die Pensionskasse muss "gesund" sein, ihr Deckungsgrad mindestens 100 Prozent betragen. Das heisst, sie kann alle Renten bezahlen, die sie ihren Versicherten schuldet. Weiter hängt das Einkaufspotenzial davon ab, wieviel man verdient, welche Regeln die PK vertritt und ob bereits Geld für einen Immobilienkauf bezogen wurde. All das muss bei der Kasse abgeklärt werden.

Immobilien: Gestaffelt renovieren

Sind Sie Immobilienbesitzer und planen Sie grosse bauliche Veränderungen? Dann verteilen Sie die Arbeiten am besten auf mindestens zwei Kalenderjahre. Denn werterhaltende Investitionen können Sie von den Steuern abziehen. Teilt man diese Kosten auf, umgeht man die Progression und spart Steuern. Übersteigen Ihre effektiven Aufwendungen den Pauschalabzug, der jährlich zugelassen ist, bezahlen Sie die offenen Rechnungen noch vor Ende Jahr. Nur so können Sie den entsprechenden Abzug in der nächsten Steuererklärung geltend machen.

Gesundheit: Rechnungen rechtzeitig zahlen

Sämtliche Gesundheitskosten, die nicht von einer Versicherung übernommen werden, sind steuerlich absetzbar. Dazu gehören auch der Selbstbehalt und die Franchise. Besonders oft kommt er zudem für hohe Rechnungen beim Zahnarzt, Schuheinlagen oder Hörgeräte infrage. Allerdings sind diese Abzüge vielerorts erst ab einer gewissen Höhe erlaubt. Im Kanton Zürich liegt diese Schwelle bei 5 Prozent des Nettoeinkommens. Zeichnen sich aber hohe Gesundheitsausgaben in einem Jahr ab, lohnt sich das Begleichen der Rechnungen noch im laufenden Jahr.

Spenden: Mit gutem Gewissen Steuern sparen

Gemeinnützige Vereine, Hilfswerke oder Parteien - sie alle sind angewiesen auf freiwillige finanzielle Unterstützung. Solche ist in der Steuerklärung ebenfalls abzugsberechtigt. Welche Organisationen zugelassen sind und wie hoch die Abzüge sein dürfen, ist von Kanton zu Kanton verschieden. Im Kanton Zürich sind es bis zu 20 Prozent des Nettoeinkommens, sofern die Zuwendungen mindestens 100 Franken pro Jahr betragen. Zur Kontrolle verlangt das Steueramt die Spendenbelege für. Diese sollten also unbedingt aufbewahrt werden.