Die Aufhebung der Handelsregistersperre für die im Dezember beschlossene Kapitalerhöhung wurde damit aber noch nicht erreicht. Das Bezirksgericht Luzern habe ein Gesuch von Liwet um vorsorgliche Massnahme zwecks Fortsetzung der Handelsregistersperre vollumfänglich abgewiesen, teilte Swiss Steel am Montag mit.
Das Gericht hat demnach festgestellt, dass Liwet keine Gründe für eine Anfechtbarkeit der im letzten Dezember beschlossenen Kapitalerhöhung glaubhaft gemacht habe. Ausserdem habe Liwet nicht glaubhaft gemacht, dass ihre Minderheitsrechte in der Kapitalerhöhung verletzt würden oder dass sie gegenüber dem Hauptaktionär BigPoint Holding in ungerechtfertigter Weise ungleich behandelt oder benachteiligt werde.
Das Gericht habe das Vorliegen guter Gründe für die Kapitalerhöhung anerkannt, heisst es weiter in der Mitteilung.
Gegen diesen Entscheid kann Berufung erhoben werden. Aus prozeduralen Gründen sei daher im Moment noch nicht vollständig klar, ob bzw. wann die Handelsregistersperre aufgehoben werde, schreibt Swiss Steel. Man werde sich aber weiterhin entschieden mit allen verfügbaren rechtlichen Mitteln gegen das "unverantwortliche Handeln von Liwet" zur Wehr setzen.
(AWP)