Einzelheiten wurden zunächst nicht bekannt. Damit werden auch Goldimporte aus der Schweiz in die USA nicht von einem Zolltarif von 39 Prozent belegt.
Das Weisse Haus hatte am Freitag angekündigt, es werde eine Durchführungsverordnung erlassen, die «Fehlinformationen» über die Zölle auf Goldbarren und andere Spezialprodukte klarstelle.
Hintergrund ist eine Entscheidung der US-Zollbehörde CBP von vergangener Woche. Dieser zufolge könnten die meistgehandelten Goldbarren aus der Schweiz mit einem Importzoll von 39 Prozent belegt werden.
Die Behörde hatte erklärt, dass für die in den USA am häufigsten gehandelten Ein-Kilogramm- und 100-Unzen-Barren der Zollcode 7108.13.5500 anstelle von 7108.12.10 zu verwenden sei. Die US-Regierung hatte jedoch im April nur den letzteren Code in die Liste der von länderspezifischen Zöllen ausgenommenen Produkte aufgenommen.
Einige Branchenvertreter setzten daraufhin ihre Lieferungen in die USA aus. Experten spekulierten, es könne sich um ein Versehen gehandelt haben.
(Reuters/cash)