Die US-Internetkonzerne Alphabet und Meta sind in einem wegweisenden Prozess um die Abhängigkeit von ‌sozialen Medien zu ⁠Schadenersatz in Millionenhöhe verurteilt worden. Die Geschworenen sprachen der Klägerin am Mittwoch (Ortszeit) einschliesslich Strafzahlungen 4,2 Millionen Dollar von Meta und 1,8 Millionen Dollar ⁠von der Google-Mutter Alphabet zu. Der Fall dreht sich um eine 20-jährige Frau, die nach eigenen Angaben in jungen Jahren wegen des fesselnden Designs der Apps süchtig ‌nach YouTube und Instagram wurde. Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass die Unternehmen bei der ‌Entwicklung fahrlässig gehandelt und nicht vor den Gefahren gewarnt hätten. Das ​Urteil könnte die Branche zwingen, ihre Verteidigungsstrategien bei Klagen zur Nutzersicherheit grundlegend zu überdenken.

Wenige Tage zuvor hatte ein anderes Gericht Meta eine 375 Millionen Dollar schwere Strafe aufgebrummt. Der dortigen Klage zufolge täuscht der Konzern Nutzer über die Sicherheitsmechanismen von Facebook, Instagram und WhatsApp und begünstigt die sexuelle Ausbeutung von Kindern. Am Donnerstag nahm die Europäische Union (EU) Ermittlungen gegen den Snapchat-Betreiber Snap auf. Das Unternehmen missachte den Jugendschutz und ermögliche den Verkauf ‌illegaler Waren.

«Wir sind wahrscheinlich an einem 'Zigaretten-Moment' angekommen», sagte der deutsche, auf Internetrecht spezialisierte Anwalt Chan-jo Jun. Die Schädlichkeit von Social Media werde zunehmend anerkannt. Langsam setze sich die Erkenntnis durch, dass die Branche einen strengeren gesetzlichen Rahmen benötige. Seinem Kollegen Torsten Kraul, einem Partner der Kanzlei Noerr, zufolge werden ​wohl auch andere Plattformen ihre Angebote überarbeiten. «Die Kombination aus US-Haftungsrisiken und europäischen Regulierungspflichten erzeugt einen starken präventiven Anpassungsdruck.»

Plattformbetreiber sehen sich im Recht

Meta wies die Entscheidung der Jury zurück. Das Unternehmen prüfe rechtliche ​Schritte, teilte der in Kalifornien ansässige Konzern mit. Google plane, in Berufung zu gehen, sagte Unternehmenssprecher José Castañeda. Beide Unternehmen betonten, sie hätten Massnahmen zum Schutz Jugendlicher ergriffen.

Die Klägerseite ‌hatte sich in dem Verfahren auf das Design der Plattformen konzentriert. Denn einem US-Gesetz von 1996 zufolge sind sie für von Nutzern hochgeladene Inhalte nicht verantwortlich. Hierauf hatten sich Alphabet und Meta auch in diesem Fall berufen, jedoch ohne Erfolg. «Gerichte unterscheiden zunehmend zwischen Ansprüchen bezüglich der Funktionalität oder des ​Verhaltens einer ​Plattform und der Haftung für Äusserungen Dritter», betonte Gregory Dickinson, Jura-Juniorprofessor ⁠an der University of Nebraska.

Inhalte der Plattformen spielen untergeordnete Rolle

Im Prozess versuchten die Klägeranwälte ​zu belegen, dass Meta und Google ⁠gezielt Kinder ins Visier genommen und Gewinne über die Sicherheit gestellt hätten. Meta führte die psychischen Probleme der Klägerin dagegen auf ihr schwieriges ‌familiäres Umfeld in der Kindheit zurück. Alphabet argumentierte, die Klägerin habe die Video-Plattform YouTube nur sehr wenig genutzt. Snap und die Kurzvideo-App TikTok waren ursprünglich ebenfalls verklagt worden, hatten sich jedoch vor Prozessbeginn mit der Klägerin auf einen Vergleich geeinigt.

Online-Plattformen stehen ‌in den USA seit Jahren wegen mangelnden Jugendschutzes in der Kritik. Da der Kongress bislang keine umfassenden ​Gesetze zur Regulierung verabschiedet hat, verlagert sich die Auseinandersetzung zunehmend auf Gerichte und Bundesstaaten. Mindestens 20 US-Staaten haben im vergangenen Jahr Gesetze zur Nutzung sozialer Medien durch Minderjährige erlassen. Gleichzeitig sind bei diversen Gerichten mehr als 2400 Verfahren anhängig, bei denen es ebenfalls um die Suchtgefahr von TikTok, Instagram & Co geht.

(Reuters)