Das Düsseldorfer Oberlandesgericht bestätigte eine Entscheidung der Vorinstanz, das Kölner Landgericht hatte die Zahlungspflicht vor knapp zwei Jahren auf rund 20 Millionen Euro festgelegt. Da es in dem Berufungsverfahren um einen längeren Zeitraum der Entgeltforderung ging - und zwar um mehr als drei Jahre -, wurde Meta nun zur Zahlung von rund 30 Millionen Euro verurteilt.
Meta hatte den Bonner Konzern jahrelang für den Transport von Daten bezahlt - Internetnutzer haben über das Telekom-Netz Zugriff auf die Online-Dienste von Facebook, Instagram & WhatsApp bekommen. 2021 stellte Meta diese Zahlungen ein und die Telekom zog vor Gericht. Die Daten übermittelte sie weiter.
Das Düsseldorfer OLG entschied, dass die Telekom von der Meta-Tochter Edge Network zu Recht die Vergütung erbrachter Leistungen verlange. Die Meta-Tochter hatte argumentiert, dass es gar keinen rechtsgültigen Vertrag samt Zahlungspflicht gebe, etwa weil die Telekom gegenüber Meta gar keine Leistung erbringe, sondern gegenüber den Telekom-Endkunden, welche die Datenübermittlung ja veranlassten. Die Telekom erfülle bei der Datenübermittlung nur vertragliche Verpflichtungen gegenüber Endkunden.
Harsche Vorwürfe von beiden Seiten
In dem Rechtsstreit hatten sich beide Seiten vorgeworfen, marktbeherrschend zu sein und ihre Positionen kartellrechtswidrig zu missbrauchen. Mit Blick auf die Telekom liess das Gericht diesen Vorwurf in dem Verfahren aber nicht gelten. Vielmehr verfüge die Meta-Tochter über eine erhebliche Gegenmacht, die ein Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung in diesem Fall ausschliesse, befanden die Richter. So hätte Edge Network die Datenübertragung an den Netzbetreiber Telekom beenden und die Daten stattdessen über Telekom-Konkurrenten leiten können, so die Kammer.
Dass die Telekom bis 2020 im kleinen Rahmen Geld von Meta bekommen hat, ist gewissermassen ein historischer Sonderfall - andere Netzbetreiber wie Vodafone bezahlt die Facebook-Mutter nicht. Der finanzielle Betrag, den die Telekom einfordert, spielt in der juristischen Auseinandersetzung letztlich nur eine Nebenrolle. Viel wichtiger ist dem Unternehmen die gerichtliche Feststellung, dass der Netzbetreiber einen grundsätzlichen Zahlungsanspruch hat.
Eine Telekom-Sprecherin sagte, man nehme das Urteil zur Kenntnis. «Das OLG Düsseldorf hat unsere Rechtsauffassung bestätigt, dass der Transport von Datenverkehr von Meta durch unser Netz eine werthaltige Leistung darstellt.»
Fair-Share-Debatte
Der Rechtsstreit zwischen der Telekom und Meta ist eine Facette der «fair share»-Debatte: Die grossen europäischen Netzbetreiber fordern seit langem, dass grosse amerikanische Technologieunternehmen ihren «fairen Anteil» an den Kosten von Übertragungsnetzen haben, schliesslich sei der Betrieb der Netze teuer und ohne die Netze könnten «Big Techs» wie Amazon , Google und Meta kein grosses Geschäft machen mit ihren europäischen Kunden.
Mit der «fair share»-Forderung stossen die Chefs europäischer Telekommunikationskonzerne aber immer wieder auf Granit, wesentlichen Rückhalt aus Europas Politik bekommen sie nicht. Die US-Technologieriesen argumentieren, dass die Nachfrage von Privatleuten nach Internetverträgen nur ihretwegen so hoch sei und davon auch die Netzbetreiber profitierten.
(AWP)

