Der Vorbezug des Pensionskassengeldes gehört in der Schweiz zu den beliebten Varianten, ein Haus oder eine Wohnung zu finanzieren. Zwar sind nicht alle Hypothekenberater die grössten Fans dieser Methode: Wer Geld aus der Pensionskasse bezieht und Gelder später nicht zurückzahlt, kürzt schliesslich damit die Rente.

Experten weisen immer wieder darauf hin, dass man sich den Bezug von Vorsorgemitteln genau überlegen muss. Pensionskassengeld, das als Eigenkapital für den Hauskauf verwendet worden ist, verzinst sich nicht mehr. Wer 80‘000 Franken aus der zweiten Säule bezieht, dem fehlt dieser Betrag nicht nur beim Antritt der Rente, sondern auch die Verzinsung, die dieser Betrag über die Jahre mit sich bringt. Das kann je nach Zinsen und Laufzeit zehntausende Franken ausmachen.

Versicherungsleistungen betroffen

Dazu kommt: Eine Pensionskasse ist nicht nur dazu da, Vorsorgegelder anzulegen, zu verzinsen und schliesslich auszubezahlen. Sie sichert auch Risiken im Berufsleben ab, nämlich für den Fall der Invalidität beziehungsweise Berufsunfähigkeit sowie den Todesfall.  Der Vorbezug hat Auswirkungen auf diese Versicherungsleistungen. Bei einem Bezug von Pensionskassengeldern müssen die Leistungen für Invalidität und Tod überprüft und notfalls zusätzlich versichert werden.

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Vorbezogenes Pensionskassengeld muss zudem versteuert werden. Die Sätze reichen von etwa 5 bis etwa 10 Prozent, je nachdem, wie viel Geld bezogen wird und in welchem Kanton man lebt. Die Steuern können nicht mit dem bezogenen Geld bezahlt werden. Der Satz entspricht in etwa jenen, der beim Bezug des Alterskapitals beim Antritt der Pensionierung besteht. Die Besteuerung der Altersguthaben wird mit dem Bezug "vorverlegt".

Nichtsdestotrotz kommt der Pensionskassenbezug zum Kauf - oder auch zur Renovation - von selbstbewohnten Wohneigentum gern zum Einsatz. Für das gewünschte Eigenheim müssen all jene, die an einer Hypothek interessiert sind, Eigenkapital im Gegenwert von 20 Prozent des Werts der Wunschimmobilie mitbringen. Die Hälfte davon darf dabei aus Vorsorgegeldern bestehen. Bis zum Alter 50 kann alles Pensionskassengeld für den Hauskauf verwendet werden, danach ist die Summe eingeschränkt. Im Detail regeln die Pensionskassen den Bezug individuell – wer die Bestimmungen genau kennen will, muss bei der Vorsorgeeinrichtung nachfragen oder den Pensionskassenausweis genau durchlesen.

Verpfändung hat finanzielle Vorteile

Als Alternative zum Bezug der Pensionskasse wird immer wieder auf die Möglichkeit der Verpfändung der Altersguthaben der zweiten Säule hingewiesen. Bei der Verpfändung der Pensionskasse werden die benötigten Beträge nicht bezogen, sondern der Hypothekarbank als Sicherheit gegeben. Das hat gegenüber dem Bezug den Vorteil, dass der Versicherungsschutz bei Invalidität und Tod erhalten bleibt. Ausserdem fällt nicht, wie beim Bezug, eine unmittelbare Versteuerung an.

Die verpfändeten Mittel bilden allerdings kein Eigenkapital, sondern eine Sicherheit. Deswegen wird bei einer Verpfändung eine insgesamt höhere Hypothek benötigt. Damit steigen auch die Zinsen. Im Klartext heisst das: Bei der Verpfändung bleiben Rentenumfang und Verzinsung erhalten und Kosten für zusätzlichen Versicherungsschutz fallen weg. Dafür bezahlt man mehr Hypothekarzinsen, kann aber wiederum mehr von den Steuern abziehen. Je nach Situation der Hypothekarnehmer ist die Verpfändung also finanziell attraktiver als der Bezug.

Tragbarkeit wird zum Stolperstein

Nur, wie häufig im Leben, gibt es ein Aber. Das ist daran zu sehen, dass der Bezug von Pensionskassengeld trotz aller Nachteile immer noch sehr verbreitet ist. "Viele  Hypothekarkunden erfüllen die Tragbarkeitsregeln nicht", sagt Giampiero Brundia, Geschäftsführer der Hypothekenbörse Uster. Zwar bezahlt man im Moment für Hypotheken immer noch sehr tiefe Zinsen – derzeit betragen die Zinsen für zehnjährige Festhypotheken 1,62 Prozent. Aber die Banken setzen einen Tragbarkeitszins von um die 5 Prozent voraus, bevor sie einen Hauskredit sprechen.

Giampiero Brundia erklärt: "Jemand will beispielsweise für eine Million Franken ein Eigenheim kaufen und braucht dafür für 800‘000 Franken eine Hypothek. Von Einkommen her erreicht er die Tragbarkeit für eine so grosse Hypothek aber nicht. Dann kann das Pensionskassengeld nicht verpfändet werden, sondern muss als Eigenkapital bezogen werden, um die Lücke zu füllen." An diesem Beispiel zeigt sich, dass für das Verpfänden von Pensionskassenvermögen in aller Regel ein relativ hohes Einkommen nötig ist.

Ein höheres Einkommen ist auch wichtig, um die Hypothek amortisieren zu können: Wenn die Hypothek schrittweise zurückbezahlt wird, sinkt das Pfand. Bei Pensionsantritt sollte die Verpfändung möglichst beendet oder weit zurückgefahren sein. Die so genannte zweite Hypothek, die neben der ersten Hypothek 10 bis 15 Prozent der Belehnung ausmacht, muss ohnehin vollständig amortisiert werden (der Unterschied zwischen erster und zweiter Hypothek ist in diesem Beitrag erklärt).

Im Übrigen ist es aber auch so, dass nicht nur die zweite Säule, sondern auch die dritte Säule verpfändet werden kann. Damit steht man bei den Banken oder den anderen Hypothekenfinanzierern sogar noch ein Stück besser da. Der Grund liegt auf der Hand: Während man mit der zweiten Säule obligatorisch angespartes Vermögen verpfändet, kann bei der dritten Säule auf freiwillig und zusätzlich angespartes Geld zurückgegriffen werden.