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Generalversammlung GV

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Versammlung der Teilhaber einer Aktiengesellschaft und deren oberstes Beschlussorgan. Entsprechend seinem Aktienbesitz ist jeder Aktionär zur Stimmabgabe an der GV berechtigt. Soweit er diese nicht selbst wahrnehmen kann, kann er seine depotführende Bank beauftragen, ihn zu vertreten. Zu den wichtigsten Befugnissen der GV gehört die Bestellung des Verwaltungsrates, der seinerseits die Leitung des Unternehmens bestimmt. Darüber hinaus entscheidet die GV über die Verwendung des Gewinns, die Entlastung von Verwaltungsrat und Unternehmensleitung sowie über Kapitalmassnahmen.