Nach der Ablehnung des umfangreichen und komplexen Reformpakets zur Schweizer Altersvorsorge scheint klar: Für die Versicherten ändert sich offenbar nichts. Doch der Schein trügt: Die AHV - die staatliche Vorsorge - schreibt rote Zahlen, weil sie für immer mehr Rentnerinnen und Rentner aufkommen muss. Die Pensionskassen - die berufliche Vorsorge - leiden unter der steigenden Lebenserwartung und den tiefen Renditen.

Solange diese Unsicherheit über die Zukunft des Schweizer Rentensystems besteht, sollten sich Privatpersonen immer mehr selber um ihre Vorsorge kümmern. Diese Möglichkeiten zu mehr Eigeninitiative im Vorsorgesystem gibt es:

1. Säule 3a: Sparen gewinnt an Bedeutung

Das individuelle Sparen über die dritte Säule - die private Vorsorge - ist beliebt, sicher und wird mit Steuerbegünstigung gefördert. Aktuell beträgt der jährliche Maximalbetrag 6768 Franken, für Personen ohne Pensionskasse (zum Beispiel Selbstständigerwerbende) sind es 33'840 Franken. Diese Beträge können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Doch wie bei allen Kontolösungen sind die Zinsen bei der dritten Säule in den letzten Jahren stark gesunken. Der Unterschied zwischen den verschiedenen Anbietern ist jedoch gross: Der höchste Zinssatz beträgt derzeit 0,75 Prozent, der tiefste liegt bei 0. Tipp: Vergleichen Sie regelmässig die Zinssätze (zum Beispiel hier) und wechseln Sie zu einem grosszügigen 3a-Anbieter. Ein Wechsel ist in der Regel kostenlos. Banken bieten flexiblere Lösungen an als Versicherungen, wo meist eine komplizierte Lebensversicherung angepriesen wird, aus der man ohne grössere finanzielle Einbussen kaum aussteigen kann.

2. Säule 3a: Vor- und Nachteile von Vorsorgefonds

Neben dem reinen Sparen bieten viele Banken in der Säule 3a auch Fondslösungen an. Dabei gelten dieselben Maximalbeträge und Steuerersparnisse wie bei der Kontolösung, doch der jährlich einbezahlte Betrag fliesst in einen Anlagefonds. Je nach Risikoprofil wird das Geld zu unterschiedlichen Teilen in Aktien, Obligationen und alternative Anlagen wie Edelmetalle, Immobilien oder Rohstoffe investiert. Banken argumentieren, die Vorsorgefonds würden eine deutlich höhere Rendite abwerfen als eine reine Konto- und Sparlösung. Gleichzeitig besteht aber auch ein grösseres Risiko. Tipp: Bei allen Fonds sind die Kosten mitentscheidend für den Anlageerfolg. Vergleichen Sie deshalb die Total Expense Ratio (TER) der verschiedenen Produkte. Nur TER zwischen 0,4 und 0,8 Prozent sollten infrage kommen (mehr dazu hier). Allgemein empfehlen sich aktienlastige Fonds nur über einen langen Zeithorizont, laut Experten ab zehn Jahren Haltedauer.

3. AHV-Lücken vermeiden

In der AHV zeichnet sich langfristig eine Finanzierungslücke ab. Nach dem Abstimmungs-Nein vom Wochenende ist es zudem möglich, dass bei einem nächsten Reformvorschlag die AHV-Renten unter Druck kommen werden. Bereits jetzt erhalten die maximale AHV-Rente – 2350 Franken im Monat – nur diejenigen, die bestimmte Bedingungen erfüllen: die lückenlose Einzahlung zwischen dem 21. und 65. Lebensjahr (respektive 64 bei Frauen) und mindestens ein jährliches Durchschnittseinkommen von 84'600 Franken. Tipp: Bestellen Sie alle vier bis fünf Jahre einen Auszug aus Ihrem individuellen AHV-Konto. Nur so entdecken Sie mögliche Lücken. Diese können innerhalb von fünf Jahren nachbezahlt werden.

4. In die Pensionskasse einzahlen

Ähnliches gilt für die Pensionskasse, also die 2. Säule: Falls Deckungslücken bestehen, sind Einkäufe möglich. Der maximal mögliche Betrag steht auf dem Vorsorgeausweis, den Arbeitnehmer zugeschickt erhalten. Durch solche freiwilligen Einzahlungen spart man Steuern und bessert die zukünftige Rente auf. Tipp: Nachzahlungen lohnen sich nur bei finanziell soliden Pensionskassen, also bei einem Deckungsgrad (vorhandene Vermögen im Verhältnis zu den notwendigen Mitteln) von mehr als 100 Prozent. Denn bei Sanierungsmassnahmen kann es unter Umständen zu Leistungskürzungen kommen (mehr zum Thema finden Sie hier).

5. Zentrale Frage: Kapital oder Rente beziehen?

Handhabe hat man auch bei der Entscheidung, ob man bei der Pensionierung von der Pensionskasse eine Rente oder das Kapital beziehen will. Wem Planbarkeit und Sicherheit wichtig sind, der entscheidet sich in der Regel für den Rentenbezug. Beim Kapitalbezug ist man hingegen sein eigener Kassenwart - mit sämtlichen damit verbundenen Unwägbarkeiten. Tipp: Der Rentenbezug ist vor allem dann interessant, wenn das übrige Vermögen nicht besonders gross ist und mit einer hohen Lebenserwartung gerechnet werden darf. Für den Kapitalbezug spricht, dass bei einem Todesfall das gesamte verbliebene Pensionskassen-Vermögen vererbt werden kann. Und: Wenn Sie mit sinkenden Umwandlungssätzen rechnen, wird der Kapitalbezug ebenfalls attraktiver (mehr dazu erfahren Sie hier).