Der Anlagenotstand verschärft sich: Aktien haben längst Rekordmarken erreicht. Manch einer fürchtet, mit abklingender Konjunktur könnte es zu Kursrückschlägen kommen. Gold kommt nicht vom Fleck, alle übrigen Rohstoffe erweisen sich als unberechenbar volatil. Der Immobilienmarkt kämpft mit Überproduktion und Leerständen.

Vollends ausser Betracht fallen Staatsanleihen und Unternehmensobligationen: Der Zinscoupon ist höchst bescheiden und unterliegt erst noch der Einkommenssteuer. Unter Abzug der Transaktions- und Depotgebühren sind Anleihen ein Minusgeschäft – die Teuerung noch nicht einmal einberechnet. Ein Beispiel: Eine Anleihe mit 0,3 Prozent Zins kostet durchschnittlich 0,1 Prozentpunkte Steuern.

Bei einem Investitionsvolumen von 10'000 Franken bleiben nach Steuern 20 Franken Rendite. Das entspricht in etwa der günstigsten Trading-Gebühr. Abzüglich Vermögenssteuer (0,5 Prozent), Depotgebühr (0,4 Prozent) und Teuerung (0,6 Prozent) schmilzt das Vermögen kaufkraftbereinigt jedes Jahr um rund 1,5 Prozent.

Unter dem Ausgabepreis

«Und doch lässt sich mit Obligationen ebenso Geld verdienen wie mit Aktien», weiss Carlos Zanotelli, geschäftsführender Partner bei Chameleon Asset Management in Basel. Sein Tipp sind Obligationen, die unter pari, also unter dem nominellen Ausgabepreis gehandelt werden. Und solche gibt es auch aktuell noch in Franken und verbreitet in Euro und Dollar.

Ihr Zinscoupon bleibt selbstverständlich steuerpflichtig. Doch wenn die Anleihe am Ende ihrer Laufzeit zu 100 Prozent zurückbezahlt wird, fällt ein Kapitalgewinn an, der für Privatpersonen steuerfrei ist – so wie das auch bei Aktien der Fall ist. Risikofrei sind freilich auch solche Anlagen nicht. «Die wichtigste Frage stellt sich bei der Bonität des Schuldners», erklärt Vermögensverwalter Zanotelli.

Konkret: Ist die Anleihe im Minus, weil ihr Emittent in Schwierigkeiten und deshalb das Ausfallrisiko hoch ist? Oder gleicht das Papier einen Zinsanstieg seit Emission mit einem Abschlag aus, weil es den Renditeanforderungen nicht mehr genügt? Daher kommen verstärkt nur Anleihen in Frage, die ein mindestens "B"-Rating haben. Doch auch in solchen Fällen ist Vorsicht am Platz: «Beispielsweise die Anleihe der MCH Group ist angesichts der momentanen Probleme der Messe Basel wohl nur für sehr risikofreudige Anleger geeignet», sagt Zanotelli. Für ein breiteres Publikum kommen vor allem Anleihen ab BBB– (Investment Grade) infrage.

Vorsicht bei Dollar-Anleihen

Allerdings auch dies mit Einschränkungen. Dollar-Anleihen mit US-Domizil haben ihre Tücken: Ab einem «amerikanischen» Vermögen von 60'000 Dollar gilt man in den USA als steuerpflichtig, auch ohne US-Staatsbürgerschaft und selbst dann, wenn man weder Wohn- noch Steuersitz in den USA hat. Zudem unterliegen Dollar- wie auch Euro-Anleihen selbstverständlich dem Fremdwährungsrisiko.

Derzeit sind Euro und Dollar zwar recht stabil – nicht zuletzt wegen periodischer Fremdwährungskäufe durch die Schweizerische Nationalbank. Doch beide könnten gegenüber dem Franken auch wieder an Wert verlieren, womit der schöne Kapitalgewinn teilweise oder gar vollständig eliminiert würde.

Hedging ist nichts für Private

Also den Franken gegenüber Dollar oder Euro absichern? Zanotelli rät Privaten von einem solchen Hedging ab. Grund: «Die Schweiz besteuert den vollen Fremdwährungszins, egal ob gehedged oder nicht.» So kostet beispielsweise die Absicherung von 6 Prozent Zins etwa 3 Prozent Hedging-Gebühr. Auf die 6 Prozent Dollar- oder Euro-Zins entfallen rund ein Drittel Steuern. Unter dem Strich bleibt noch 1 Prozent Nettorendite, das von den übrigen Kosten weggefressen wird.

Und noch eine Stolperfalle gilt es zu beachten: Nicht jeder vermeintliche Kapitalgewinn auf Obligationen ist steuerfrei. Anleihen mit überwiegender oder vollständiger Einmalverzinsung sind von der Steuerbefreiung ausgenommen. Dies gilt für Anleihen, die bereits unter pari, beispielsweise zu 80 Prozent ihres Nominalwerts ausgegeben, aber zu 100 Prozent zurückbezahlt werden. Die Rendite auf solche Zero-Bonds gilt als steuerpflichtiger Ertrag, auch wenn der Coupon bei null oder minim darüber liegt.

Steuer auf den Coupon vermeiden

Verkauft man eine Obligation, so erhält man zusätzlich zum Verkaufspreis auch noch den aufgelaufenen Zins, den sogenannten Marchzins. Versteuern muss den Zins allerdings nur, wer die Obligation zum Zeitpunkt des Zinstermins hält – und zwar den vollen Coupon, auch wenn man nur noch wenig Marchzins erhalten hat. Aus steuerlicher Sicht ist es also vernünftig, eine Obligation erst nach dem Zinstermin zu kaufen und sie vor dem nächsten Zinstermin wieder zu verkaufen. Doch Vorsicht: Treibt man dieses Spiel gleich mehrmals pro Jahr, so gilt dies als Steuerumgehung und es fallen auch noch Steuern auf den Marchzins an.

Dieser Beitrag erschien zuerst in der «Handelszeitung» unter dem Titel «Rendite mit Obligationen»