Vor dem Hintergrund der positiven Unternehmensentwicklung werde der staatliche Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) seine Beteiligung von 20 Prozent an Lufthansa um maximal ein Viertel reduzieren, teilte die Deutsche Finanzagentur am Montag mit. Der Verkauf soll noch am Montag beginnen. Der Bund hatte die Beteiligung von 20 Prozent als Teil einer milliardenschweren Stützungsaktion für die in der Corona-Krise in Existenznot geratene Fluggesellschaft für 300 Millionen Euro erworben und wurde damit zum Hauptaktionär. An der Börse ist das Paket inzwischen mehr als eine Milliarde Euro wert.

Der WSF war eingerichtet worden, um wichtigen Unternehmen über die Corona-Krise hinwegzuhelfen. Der Lufthansa stand er mit sechs Milliarden Euro bei. Das damals nur 300 Millionen Euro teure Aktienpaket war dabei der kleinere Teil. Zudem gewährte der Bund Mittel über stille Einlagen von 5,7 Milliarden Euro, die von der Lufthansa erst zum Teil in Anspruch genommen wurden. "Nach ersten Erfolgen der von der Deutschen Lufthansa eingeleiteten zukunftsgerichteten Maßnahmen passt der WSF damit seine Beteiligungshöhe unter Beachtung der Interessen beider Seiten zielgerichtet an", hieß es in der Mitteilung. "Im Rahmen der bestehenden Stabilisierungsmaßnahmen wird der WSF die Deutsche Lufthansa weiterhin entsprechend seiner Position als wesentlicher Aktionär begleiten."

Die Lufthansa-Aktien verloren in Reaktion auf den Verkaufsplan zum Handelsstart mehr als vier Prozent auf Kurse unter neun Euro. Der MDax-Titel steht schon länger unter Druck, weil die Lufthansa eine Kapitalerhöhung angekündigt hat. Lufthansa-Chef Carsten Spohr will das möglichst noch im September über die Bühne bringen. Mit dem frischen Kapital muss das Unternehmen die staatliche Finanzhilfe zum Teil zurückzahlen.

Lufthansa und Bundesregierung wollen die Airline-Gruppe möglichst schnell wieder unabhängig von der Hilfe des Steuerzahlers machen. Geplant ist, dass sich der Staat an der Kapitalerhöhung ohne zusätzliche Ausgaben beteiligt. Die Einnahmen aus den Aktienverkäufen könnten dafür genutzt werden. Außerdem könnte ein Teil der Bezugsrechte des Staates auf neue Aktien veräußert werden, um den Erwerb zu finanzieren. Da es sich um eine weitere Staatsbeihilfe handelt, muss allerdings die EU-Kommission dem Schritt zustimmen. Das kann sie erst, wenn die Konditionen einer Kapitalerhöhung feststehen. Nach dem Rückzahlen der stillen Einlagen muss der Bund dann sein Aktienpaket vollständig verkaufen.

(Reuters)